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EU-SONDERGESANDTE

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




Die EU-Sondergesandten sind weltweit zuständig.
Die EU-Sondergesandten sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für alle anderen Länder Europas und allen Ländern weltweit zuständig, beauftragt und bevollmächtigt.

Die Internationalen Sondergesandten sind nur für Länder außerhalb der Europäischen Union und außerhalb Europas zuständig und beauftragt.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus historischen und praktikablen Gründen. Da „international“ nicht weltweit, sondern „zwischen den Nationen“, „zwischenstaatlich“ bedeutet, ist dies somit auch selbsterklärend. Die Europäische Union ist für die Stiftung Inland.

Die Grundsätze jedes Sondergesandten - EU-Sondergesandten und Int. Sondergesandten - sind die Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung, insbesondere der Einsatz für die Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung. Zu dem eigentlichen Sonderauftrag kommt bei allen EU-Sondergesandten - im Gegensatz zu den Int. Sondergesandten - der Einsatz für die europäische Einigung dazu.

Die in Europa und weltweit zuständigen und bevollmächtigten EU-Sondergesandten werden in bestimmten Regionen in ihrem Auftrag und in ihrer Arbeit von den Internationalen Sondergesandten unterstützt. Die Schwerpunkte der Arbeit der EU-Sondergesandten unterscheiden sich in einigen Bereichen von den Schwerpunkten der Arbeit der Int. Sondergesandten.

Als Beispiel sind hier der Auftrag und die Arbeit der Sondergesandten für Gleichberechtigung zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union wird die Gleichberechtigung grundsätzlich kaum noch in Frage gestellt. Jedoch mangelt es noch an deren Um- und Durchsetzung. Leider wird die Gleichberechtigung, vor allem von Frauen, in vielen Ländern außerhalb der EU grundsätzlich abgelehnt, verhindert und sogar staatlich unterdrückt. Die Int. Sondergesandten unterstützen hier mit ihren speziellen Erfahrung und Kenntnissen für diese Regionen.

Für diesen grundsätzlichen und übergeordneten Auftrag sind in erster Linie die EU-Sondergesandten zuständig. Dies unterscheidet sie von den EU-Beauftragten, die vor allem mit der Förderung, Umsetzung, Durchführung und Überwachung konkreter Maßnahmen beauftragt sind. Dabei unterstützen sie außerhalb der Europäischen Union die Int. Beauftragten.


 
 
 



Direktion 2 - Abteilung 02-30
EU-Sondergesandte
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