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STIFTUNG
 
 




EU-SONDERGESANDTE



WÜRDE VERPFLICHTET


zur


Bewahrung der Schöpfung:


Zur höchsten Achtung und den effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas.


Um diese Prinzipien - höchste weltliche Maxime und oberste weltliche Grundsätze - der Stiftung umzusetzen beruft der Senat der Stiftung auch EU-Sondergesandte und Internationale Sondergesandte für gesonderte Aufgaben und Bereiche.

Zurzeit sind für 21 gesonderte Bereiche EU-Sondergesandte weltweit zuständig, beauftragt und bevollmächtigt. Diese Bereiche bilden sich aus den Menschenrechten und stellen die Schwerpunkte und Haupttätigkeitgebiete der Stiftung da.

Die zwei Hauptbereiche sind Menschenrechte und Umwelt-, Natur-, Klimaschutz.

Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Menschenrechte

EU-Sondergesandter
für Menschenrechte


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz

EU-Sondergesandter
für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz



Für den Hauptbereich Menschenrechte sind weitere EU-Sondergesandte für gesonderte Schwerpunktbereiche - Menschenrechte - berufen: „Gleichberechtigung“, „Meinungs- und Informationsfreiheit“, „Pressefreiheit“, „Menschenwürdiges Leben“, „Persönlichkeitsrechte“, „Glaubensfreiheit“, für „Barrierefreiheit“, „Menschendatenschutz“ und „Bildung“.


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Gleichberechtigung

EU-Sondergesandter
für Gleichberechtigung


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Meinungs- und Informationsfreiheit

EU-Sondergesandter
für Meinungs- und Informationsfreiheit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Pressefreiheit

EU-Sondergesandter
für Pressefreiheit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Menschenwürdiges Leben

EU-Sondergesandter
für Menschenwürdiges Leben


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Persönlichkeitsrechte

EU-Sondergesandter
für Persönlichkeitsrechte


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Glaubensfreiheit

EU-Sondergesandter
für Glaubensfreiheit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Barrierefreiheit

Die weiteren, gesonderten Bereiche sind Einsatz gegen „Judenfeindlichkeit“ und „Rassismus“ und Einsatz für „Menschen mit Behinderung“, für „Advokaten der Menschenrechte“, für „Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte“, für „Rechtsstaatlichkeit“, für „Freiheitliche Demokratie“, für „Interkulturelle Verständigung“, für „Entwicklungszusammenarbeit“ und für die „Europäische Einigung“.

Menüpunkt: EU-Sondergesandter gegen Antisemitismus

EU-Sondergesandter
gegen Judenfeindlichkeit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter gegen Rassismus

EU-Sondergesandter
gegen Rassismus


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Menschen mit Behinderung

EU-Sondergesandter
für Menschen mit Behinderung


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Advokaten der Menschenrechte

EU-Sondergesandter
für Advokaten der Menschenrechte


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte

EU-Sondergesandter
für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Rechtsstaatlichkeit

EU-Sondergesandter
für Rechtsstaatlichkeit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Freiheitliche Demokratie

EU-Sondergesandter
für Freiheitliche Demokratie


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Interkulturelle Verständigung

EU-Sondergesandter
für Interkulturelle Verständigung


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für Entwicklungszusammenarbeit

EU-Sondergesandter
für Entwicklungszusammenarbeit


Menüpunkt: EU-Sondergesandter für die europäische Einigung

EU-Sondergesandter
für die europäische Einigung




Die EU-Sondergesandten sind weltweit zuständig.
Die EU-Sondergesandten sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für alle anderen Länder Europas und allen Ländern weltweit zuständig, beauftragt und bevollmächtigt.

Die Internationalen Sondergesandten sind nur für Länder außerhalb der Europäischen Union und außerhalb Europas zuständig und beauftragt.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus historischen und praktikablen Gründen. Da „international“ nicht weltweit, sondern „zwischen den Nationen“, „zwischenstaatlich“ bedeutet, ist dies somit auch selbsterklärend. Die Europäische Union ist für die Stiftung Inland.

Die Grundsätze jedes Sondergesandten - EU-Sondergesandten und Int. Sondergesandten - sind die Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung, insbesondere der Einsatz für die Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung. Zu dem eigentlichen Sonderauftrag kommt bei allen EU-Sondergesandten - im Gegensatz zu den Int. Sondergesandten - der Einsatz für die europäische Einigung dazu.

Die in Europa und weltweit zuständigen und bevollmächtigten EU-Sondergesandten werden in bestimmten Regionen in ihrem Auftrag und in ihrer Arbeit von den Internationalen Sondergesandten unterstützt. Die Schwerpunkte der Arbeit der EU-Sondergesandten unterscheiden sich in einigen Bereichen von den Schwerpunkten der Arbeit der Int. Sondergesandten.

Als Beispiel sind hier der Auftrag und die Arbeit der Sondergesandten für Gleichberechtigung zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union wird die Gleichberechtigung grundsätzlich kaum noch in Frage gestellt. Jedoch mangelt es noch an deren Um- und Durchsetzung. Leider wird die Gleichberechtigung, vor allem von Frauen, in vielen Ländern außerhalb der EU grundsätzlich abgelehnt, verhindert und sogar staatlich unterdrückt. Die Int. Sondergesandten unterstützen hier mit ihren speziellen Erfahrung und Kenntnissen für diese Regionen.

Für diesen grundsätzlichen und übergeordneten Auftrag sind in erster Linie die EU-Sondergesandten zuständig. Dies unterscheidet sie von den EU-Beauftragten, die vor allem mit der Förderung, Umsetzung, Durchführung und Überwachung konkreter Maßnahmen beauftragt sind. Dabei unterstützen sie außerhalb der Europäischen Union die Int. Beauftragten.


Direktion 2 - Abteilung 02-30
EU-Sondergesandte
Int. Sondergesandte


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