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Direktion 5 - FÜR 3
 
 


FREIHEITLICHE DEMOKRATIE

 
 
 


Demokratie


Das Wort Demokratie - vom altgriechisch δημοκρατία dēmokratía - Volksherrschaft - wurde bereits in der griechischen Antike geprägt. Jedoch gibt es für den Begriff „Demokratie“ keine anerkannte, allgemeingültige, konsensfähige, verbindliche Definition.


Formen der Demokratie


Dies zeigen auch die vielen Zusatzbezeichnungen bzw. sog. Formen der Demokratie, wie freiheitliche Demokratie, liberale Demokratie, Basisdemokratie, direkte Demokratie, indirekten Demokratie, mittelbare Demokratie, repräsentative Demokratie, plebiszitäre Demokratie, parlamentarische Demokratie, Parteiendemokratie, Präsidialdemokratie, Konsensdemokratie, Mehrheitsdemokratie, westliche Demokratie, deliberative Demokratie, vollständigen Demokratie, unvollständigen Demokratie u. v. m..

Hinzu kommt der beachtliche, historische Bedeutungswandel. Zu den theoretischen, historischen, philosophischen Fragen wird hier nicht weiter vorgetragen.

Eines jedoch kennzeichnet jede Demokratie, sonst wäre es keine Demokratie:

der demokratische Prozess.

 
 
 


Demokratischer Prozess


Das Prinzip und der Grundsatz - Kern - jeder Demokratie ist der demokratische Prozess


Ein demokratischer Prozess ist jedoch nur möglich, wenn alle Menschen in einer Gemeinschaft an einer Entscheidung gleichberechtigt mitwirken können, also die gleichen Rechte und Pflichten bei der Willensbildung, der Entscheidung und der Kontrolle haben und diese auch frei und ohne Diskriminierung ausüben können.

Prozess


Es wird häufig von einem demokratischen Prozess gesprochen. Unter dem Begriff „Prozess“ - vom lateinischen „procedere“, „vorwärts gehen“ - wird meist ein Ablauf, Verlauf, Vorgang, Entwicklung, Verfahren verstanden.

Dies trifft auch auf den Ablauf eines Geschehens, auf einen gesteuerten Verarbeitungsvorgang (u. a. Informatik), Vorgänge in einer technischen Anlage (Technik), Ablauf einer chemischen Reaktion (Chemie) zu.

Aber auch bei einem streitigen Verfahren vor Gericht (Rechtslehre), Ablauf in der Organisation oder bei Arbeitsabläufen in der Betriebswirtschaft wird von Prozessen gesprochen.

Dies alles zeigt jedoch, dass es bei einem Prozess vor allem um einen „technischen“, „mechanischen“ Ablauf, Vorgang, Verfahren, „Funktionsweise“ und weniger - oder eigentlich gar nicht - um Werte, Werteordnung, Glauben, Weltanschauungen, Ideologien, Politik geht.


Demokratischer Prozess - wertneutral


Die Worte „technisch“ oder „mechanisch“ werden umgangssprachlich verwendet, um verständlicher zu machen, dass auch ein demokratischer Prozess eben nur ein Prozess, ein Ablauf, Vorgang, Verfahren ist - mehr nicht.

Menschenwürde spielt hier keine Rolle


Der demokratische Prozess selbst ist neutral, wertneutral. Der demokratische Prozess an sich ist nicht wertegebunden. Menschenwürde, Menschenrechte spielen dabei erst mal keine Rolle.

Gleichheit ist Voraussetzung


Die Stimmberechtigten in einem demokratischen Prozess müssen gleich sein. In der Mathematik wird unter einer Gleichung die Aussage über die Gleichheit zweier Terme verstanden. Die Gleichheit zweier Terme ist hier absolute Voraussetzung, sonst wäre es keine Gleichung. Ein Term ist in der Mathematik eine sinnvolle Kombination aus Zahlen, Variablen, Symbolen.

Gleichberechtigung ist nur neutrale, funktionale Voraussetzung


Ein Mensch ist jedoch kein Term und dies nicht nur wegen dem Wort „sinnvoll“. Menschen sind viel zu verschieden. Aber aufgrund der allgemeinen Gleichheit der Menschen ist Gleichheit als Gleichberechtigung zu verstehen.

Gleichheit - genauer Gleichberechtigung - ist somit die absolute Grundvoraussetzung für einen demokratischen Prozess.

Aber auch Gleichberechtigung ist hier jedoch nicht wertgebunden, sondern eine rein neutrale, funktionale Voraussetzung für den demokratischen Prozess. Bei einem demokratischen Prozess ist Gleichberechtigung die „technisch“, „mechanisch“, „mathematisch“ zwingende Notwendigkeit. Dabei kann hier dahinstehen, dass Gleichberechtigung ein Menschenrecht ist.

Grundsatz: Gleichberechtigung


Für den demokratischen Prozess bedeutet dies schlicht:

Innerhalb einer definierten Gemeinschaft - die der Stimmberechtigten - muss sichergestellt sein, dass jeder gleichberechtigt an einer Entscheidung mitwirken kann.


Die Gleichberechtigung ist dabei die absolute Grundvoraussetzung für einen demokratischen Prozess. Die gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Stimmberechtigten an der Willensbildung und Entscheidung ist der Kern eines jeden demokratischen Prozesses.

Alle Stimmberechtigten müssen in einem demokratischen Prozess die gleichen, geschützten Rechte und Pflichten bei der Willensbildung, der Entscheidung und der Kontrolle haben und diese auch jederzeit frei und gleichberechtigt - also ohne Diskriminierung - ausüben können.

Pflicht: Rechte gleichberechtigt zu achten, einzuhalten, zu schützen


Die Pflichten bzw. die oberste Pflicht in einen demokratischen Prozess sind selbstverständlich: Die Rechte eines jeden anderen Stimmberechtigten innerhalb der Gemeinschaft gleichberechtigt zu achten, einzuhalten, zu schützen und nicht einzuschränken bzw. zu verletzen oder auch „nur“ zu versuchen diese einzuschränken oder zu verletzen.

Stimmberechtigte - „Definitionsmenge“


Wie sich die Gemeinschaft der Stimmberechtigten - die „Definitionsmenge“ zusammensetz ist für den reinen demokratischen Prozess an sich nicht wichtig. Denn diese kann auch willkürlich zusammengesetzt sein.

Wenn z. B. Kinder entscheiden, wer bei ihnen mitspielen darf, kann dies völlig willkürlich sein. Dies würde einem demokratischen Prozess nicht widersprechen, solange alle Kinder, die mitspielen, bei einer Entscheidung gleichberechtigt sind und sich an die Spielregeln halten.

Abstimmungen, bei denen nur Männer zugelassen, wahlberechtigt waren, verstießen nicht gegen den demokratischen Prozess - waren nicht sog. undemokratisch - obwohl Frauen dadurch benachteiligt bzw. sogar diskriminiert wurden. Für den demokratischen Prozess selbst war nur entscheidend, dass sichergestellt war, dass alle Stimmberechtigten gleichberechtigt waren und dies von allen geachtet, eingehalten und geschützt wurde.

Gleichberechtigung: Schaffung - Einhaltung - Schutz


Gleichberechtigung ist jedoch nicht nur die absolute Grundvoraussetzung für den demokratischen Prozesses, sondern auch die schwierigste. Gleichberechtigung muss logischerweise erst geschaffen werden, bevor sie eingehalten und fast noch wichtiger geschützt werden kann.

Umso schwieriger ist dies, desto heterogener die Gemeinschaft der Stimmberechtigten ist, wie bei einer allgemeinen Wahl in einer Stadt oder einem Land.

Hinzukommt, dass bei allgemeinen Wahlen die Gemeinschaft der Stimmberechtigten nicht willkürlich festgelegt werden darf. Wer Wahl- und Stimmberechtigt ist, muss bei einer allgemeinen Wahl sachgerecht, gleichberechtigt und rechtsstaatlich geregelt sein.

Da dies jedoch nichts mit dem demokratischen Prozess selbst zu tun hat, wird hier nicht weiter dazu vorgetragen. Der demokratische Prozess greift nur innerhalb der Stimmberechtigten. Wer diese sind ist etwas anderes.

Kein Stimmberechtigter - Wähler - darf diskriminiert werden.


Nicht diskriminiert werden ist jedoch noch nicht gleich gleichberechtigt. Denn selbst wenn jeder Stimmberechtigte die gleichen Rechte und Pflichten hat, diese auch eingehalten und geschützt werden, heißt dies noch nicht, dass jeder auch seine Rechte gleichberechtigt ausüben kann.

Nicht jeder Mensch - und somit auch nicht jeder Stimmberechtigte, Wähler - hat die gleichen Möglichkeiten, die gleichen Fähigkeiten, z. B. den gleichen Bildungs- und Informationsstand.

Ein weiteres Beispiel sind Menschen mit Behinderung (richtiger: Menschen die behindert werden). Nur wenn die spezifische Situation eines Stimmberechtigten - eines Menschen mit Behinderung - so berücksichtigt und ausgeglichen wird, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Stimmberechtigten ohne Behinderung gleichberechtigt ist, ist ein demokratischer Prozess gewährleistet.

Dies hat nichts mit Wohltätigkeit oder Werten zu tun, sondern es ist wieder eine rein „technische“, „mechanische“ Voraussetzung für einen demokratischen Prozess.


 
 
 


Grundsätze der Demokratie


Wahlgleicheit

„Ein Mensch - eine Stimme“


One man, one vote“ oder besser „one person, one vote“ -ein Mensch, eine Stimme“ war und ist der häufigsten Slogan, wenn es um Demokratie ging. Vor allem in Schwellenländer ist es der bekannteste und verständlichste Grundsatz der Demokratie: Wahlgleichheit.

Wahlgleichheit bedeutet die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes  im Wahlrecht. Verkürzt gesagt: Jeder Mensch hat ohne Ansehen der Person eine Stimme mit dem gleichen Wert. Es gibt keine Gewichtung der Stimmen.

Ein Mensch, eine Stimme“ - was so einfach klingt und eigentlich auch sein sollte und von vielen Menschen auch so einfach verstanden wird, ist jedoch in der Umsetzung komplizierter. Bekannte Schlagworte wie „Wahlberechtigter“, „gleicher Zählwert“, „gleiche rechtliche Erfolgschance“, „Verhältniswahl“, „Mehrheitswahl“ zeigen dies bereits.

Bei der US-Wahl oder der Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) ist der Grundsatz der Wahlgleichheit nicht gewahrt. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 39 Abs. 2) schreibt im Gegensatz zu den Verfassungen vieler Länder keine Wahlgleichheit vor. In anderen Mitgliedsstaaten der EU wie in Tschechien oder Ungarn wird die Wahlgleichheit bewusst verletzt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland - einwohnerstärkster Mitgliedstaat in der EU - wird die Wahlgleichheit seit der sog. Reform des Bundeswahlgesetzes 2023 vorsätzlich und schwer verletzt, obwohl die Wahlgleichheit in der Verfassung (Grundgesetzt) steht.


Gleichberechtigte Teilhabe - Souveränität des Wählers


Wahlgleicheit bei den Wahlberechtigten alleine reicht jedoch nicht. Eine gleichberechtigte Teilhabe aller an der politischen Willensbildung ist zwingend erforderlich. Die gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung und die Souveränität des Wählers - Kern und Prinzipien der Demokratie - können nur in einer freiheitlichen Grundordnung tatsächlich verwirklicht werden.


Bekämpfung = Schutz und Gewährleistung


Die Bekämpfung der Kräfte, die diese freiheitliche Grundordnung beinträchtigen oder sogar beseitigen wollen, ist keine Beschränkung der Prinzipien der Demokratie - des demokratischer Prozesses, der Teilhabe an der politischen Willensbildung und der Souveränität des Wählers - sondern genau das Gegenteil: der Schutz und die Gewährleistung des demokratischen Prozesses, der Prinzipen der Demokratie - der dauerhaften freiheitlichen Demokratie.

Die Bekämpfung solcher Kräfte steht somit nicht im Widerspruch zu den Prinzipen der Demokratie und des demokratischer Prozesses, sondern ermöglichen deren bestand erst - insbesondere dauerhaft. Bereits die Entstehung von Gefahren muss frühzeitig erkannt und gebannt werden können.

Nur eine geschützte und stabile freiheitliche Grundordnung bietet den Rahmen, für einen gleichberechtigten und fairen Wettbewerb der politischen Ideen und Überzeugungen - Prinzipen der Demokratie.


 
 
 



- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -


Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die Achtung der Menschenwürde und aller Menschenrechte und für die Freiheitliche Demokratie. Die Freiheitliche Demokratie ist die Staatsform, in der die Achtung, die tatsächliche Einhaltung und der Schutz Menschenrechte am besten funktioniert.

Die islamische Welt verachtet Menschenrechte. Der Islam kennt keine Freiheitliche Demokratie - gleichberechtigt für alle. Die islamische Terrororganisation Hamas bekämpft und überfallt Demokratien wie Israel. Die islamische Hamas hat den Palästinensern ihre Rechte genommen, auch das Wahlrecht.

Israel ist der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie im Nahen Osten. Dies macht Israel - wie jede echte Demokratie - angreifbar. Umso mehr muss eine Demokratie - wie auch Israel - wehrhaft sein. Eine demokratische Gesellschaft muss stets für ihre Werte, Rechte und Freiheiten kämpfen - ohne Unterlass und mit aller Entschiedenheit. Eine Demokratie kann sich nicht ausruhen, darf keine Pause machen. Ihre Menschen, Werte, Freiheiten und Rechte sind zu verletzlich. Dies bedeutet auch, die islamistische Terrororganisation Hamas mit aller Härte, unnachgiebig, für immer unschädlich zu machen.

Wer für Israel aufsteht, steht auch für Menschenwürde und Menschenrechte und für Demokratie.



STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

STEH AUF FÜR DIE FREIHEITLICHE DEMOKRATIE

STEH AUF FÜR ISRAEL


Israel - 7. Oktober 2023

Für die Opfer des islamistischen Terrors der Hamas.

Wir gedenken der ermordeten Menschen.

Wir denken an die verletzen Menschen.

Wir denken an die entführten Menschen.

Wir denken an ihre Angehörigen.



SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

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Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel - und somit der schmerzhafte Kampf für unsere Werte - die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte - auch der Demokratie - im Vordergrund. Das bisherige Internetzangebot, die Veröffentlichung zur Demokratie, sind jetzt im geschützten Bereich - Login.

 
 
 



Direktion 5 - Abteilung 05-30
Freiheitliche Demokratie



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