European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

Go to content

Main menu:

Direktion 5 - FÜR 3
 
 


FREIHEITLICHE DEMOKRATIE

 
 
 


Demokratie


Das Wort Demokratie - vom altgriechisch δημοκρατία dēmokratía - Volksherrschaft - wurde bereits in der griechischen Antike geprägt. Jedoch gibt es für den Begriff „Demokratie“ keine anerkannte, allgemeingültige, konsensfähige, verbindliche Definition. Manche vertreten sogar die Ansicht, dass es im Wesen der Demokratie selbst liegt, sich solch einer Definition zu entziehen. Die Kennzeichen einer Demokratie müssten umstritten sein, da es zum demokratischen Prozess gehört. Doch wie definiert sich ein „demokratischer Prozess“?

Formen der Demokratie


Dies zeigen auch die vielen Zusatzbezeichnungen bzw. sog. Formen der Demokratie, wie freiheitliche Demokratie, liberale Demokratie, Basisdemokratie, direkte Demokratie, indirekten Demokratie, mittelbare Demokratie, repräsentative Demokratie, plebiszitäre Demokratie, parlamentarische Demokratie, Parteiendemokratie, Präsidialdemokratie, Konsensdemokratie, Mehrheitsdemokratie, westliche Demokratie, deliberative Demokratie, vollständigen Demokratie, unvollständigen Demokratie u. v. m..

Hinzu kommt der beachtliche, historische Bedeutungswandel. Zu den theoretischen, historischen, philosophischen Fragen wird hier nicht weiter vorgetragen.

Demokratischer Prozess


Ein demokratischer Prozess ist nur möglich, wenn alle Menschen in einer Gemeinschaft an einer Entscheidung gleichberechtigt mitwirken können, also die gleichen Rechte und Pflichten bei der Willensbildung, der Entscheidung und der Kontrolle haben und diese auch frei und ohne Diskriminierung ausüben können.

Gleichberechtigt


Welche Rechte das im Einzelnen sind, ist zweitrangig. Vorrangig ist, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben und diese auch gleichberechtigt, frei und ohne Diskriminierung ausüben können. Die Pflichten bzw. die oberste Pflicht ist selbstverständlich: Die Rechte eines jeden anderen Menschen zu achten, einzuhalten, zu schützen und nicht zu verletzen oder versuchen zu verletzen.

„Definitionsmenge“ der Stimmberechtigten


Die anderen Pflichten oder genauer gesagt Voraussetzungen sind problematischer. Wer gehört zur Gemeinschaft, also zur Gemeinschaft der Entscheidungsberechtigten. Dies kann die Pflicht / Voraussetzung sein, ein bestimmtes Alter zu haben - z. B. Wahlalter ab 18. Diese Pflicht bzw. Voraussetzung ist nicht umstritten, da jeder Mensch sie in seinem Leben erfüllt, wenn er nicht vorher stirbt. Lediglich eine Zahl, z. B. „18“ oder „21“, also das Alter muss festgelegt werden.

Weitere Pflichten / Voraussetzungen sind jedoch problematischer. Wer darf Mitglied dieser Gemeinschaft werden, z. B. wer hat bzw. bekommt die Staatsbürgerschaft eines Landes.

Probleme ergeben sich bereits bei der „Definitionsmenge“ der Stimmberechtigten. Der Grundsatz der Gleichberechtigung muss auch hier soweit es nur geht eingehalten werden.
Da ein demokratischer Prozess erst ab zwei Menschen, also in einer Gemeinschaft greift, müssen die Zugehörigen zu dieser Gemeinschaft - z. B. einer Vereinigung oder eines Staates - gleichberechtigt und ohne Diskriminierung bestimmbar sein.


 
 
 


Grundsätze der Demokratie


Wahlgleicheit

„Ein Mensch - eine Stimme“


One man, one vote“ oder besser „one person, one vote“ -ein Mensch, eine Stimme“ war und ist der häufigsten Slogan, wenn es um Demokratie ging. Vor allem in Schwellenländer ist es der bekannteste und verständlichste Grundsatz der Demokratie: Wahlgleichheit.

Wahlgleichheit bedeutet die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes  im Wahlrecht. Verkürzt gesagt: Jeder Mensch hat ohne Ansehen der Person eine Stimme mit dem gleichen Wert. Es gibt keine Gewichtung der Stimmen.

Ein Mensch, eine Stimme“ - was so einfach klingt und eigentlich auch sein sollte und von vielen Menschen auch so einfach verstanden wird, ist jedoch in der Umsetzung komplizierter. Bekannte Schlagworte wie „Wahlberechtigter“, „gleicher Zählwert“, „gleiche rechtliche Erfolgschance“, „Verhältniswahl“, „Mehrheitswahl“ zeigen dies bereits.

Bei der US-Wahl oder der Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) ist der Grundsatz der Wahlgleichheit nicht gewahrt. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 39 Abs. 2) schreibt im Gegensatz zu den Verfassungen vieler Länder keine Wahlgleichheit vor. In anderen Mitgliedsstaaten der EU wie in Tschechien oder Ungarn wird die Wahlgleichheit bewusst verletzt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland - einwohnerstärkster Mitgliedstaat in der EU - wird die Wahlgleichheit seit der sog. Reform des Bundeswahlgesetzes 2023 vorsätzlich und schwer verletzt, obwohl die Wahlgleichheit in der Verfassung (Grundgesetzt) steht.


Gleichberechtigte Teilhabe - Souveränität des Wählers


Wahlgleicheit bei den Wahlberechtigten alleine reicht jedoch nicht. Eine gleichberechtigte Teilhabe aller an der politischen Willensbildung ist zwingend erforderlich. Die gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung und die Souveränität des Wählers - Kern und Prinzipien der Demokratie - können nur in einer freiheitlichen Grundordnung tatsächlich verwirklicht werden.


Bekämpfung = Schutz und Gewährleistung


Die Bekämpfung der Kräfte, die diese freiheitliche Grundordnung beinträchtigen oder sogar beseitigen wollen, ist keine Beschränkung der Prinzipien der Demokratie - des demokratischer Prozesses, der Teilhabe an der politischen Willensbildung und der Souveränität des Wählers - sondern genau das Gegenteil: der Schutz und die Gewährleistung des demokratischen Prozesses, der Prinzipen der Demokratie - der dauerhaften freiheitlichen Demokratie.

Die Bekämpfung solcher Kräfte steht somit nicht im Widerspruch zu den Prinzipen der Demokratie und des demokratischer Prozesses, sondern ermöglichen deren bestand erst - insbesondere dauerhaft. Bereits die Entstehung von Gefahren muss frühzeitig erkannt und gebannt werden können.

Nur eine geschützte und stabile freiheitliche Grundordnung bietet den Rahmen, für einen gleichberechtigten und fairen Wettbewerb der politischen Ideen und Überzeugungen - Prinzipen der Demokratie.


 
 
 



- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -


Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die Achtung der Menschenwürde und für die Menschen- und Grundrechte und für Demokratie. Die echte Demokratie ist die Staatsform, in der die Achtung, der Schutz und die tatsächliche Einhaltung der Menschen- und Grundrechte am besten funktioniert.

Die islamische Welt verachtet Menschen- und Grundrechte. Der Islam kennt keine echte Demokratie - gleichberechtigt für alle. Die islamische Terrororganisation Hamas bekämpft und überfallt Demokratien wie Israel. Die islamische Hamas hat den Palästinensern ihre Rechte genommen, auch das Wahlrecht.

Israel ist der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie im Nahen Osten. Dies macht Israel - wie jede echte Demokratie - angreifbar. Umso mehr muss eine Demokratie - wie auch Israel - wehrhaft sein. Eine demokratische Gesellschaft muss stets für ihre Werte, Rechte und Freiheiten kämpfen - ohne Unterlass und mit aller Entschiedenheit. Eine Demokratie kann sich nicht ausruhen, darf keine Pause machen. Ihre Menschen, Werte, Freiheiten und Rechte sind zu verletzlich. Dies bedeutet auch, die islamistische Terrororganisation Hamas mit aller Härte, unnachgiebig, für immer unschädlich zu machen.

Wer für Israel aufsteht, steht auch für Menschenwürde und Menschenrechte und für Demokratie.


STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

STEH AUF FÜR DIE DEMOKRATIE

STEH AUF FÜR ISRAEL


Israel - 7. Oktober 2023

Für die Opfer des islamistischen Terrors der Hamas.

Wir gedenken der ermordeten Menschen.

Wir denken an die verletzen Menschen.

Wir denken an die entführten Menschen.

Wir denken an ihre Angehörigen.



SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

____________________


Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel - und somit der schmerzhafte Kampf für unsere Werte - die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte - auch der Demokratie - im Vordergrund. Das bisherige Internetzangebot, die Veröffentlichung zur Demokratie, sind jetzt im geschützten Bereich - Login.

 
 
 



Direktion 5 - Abteilung 05-30
Demokratie



Kontakt


Login

Informationen und Zugangsdaten bitte über das  Kontaktformular anfragen.


Start


Hinweis:

Da immer mehr Regime die Menschen- und Grundrechte missachten und aufgrund des Terrors durch Regime und insbesondere islamistischer Terrororganisationen können wir die Dokumentation unserer Stiftungsarbeit leider nicht mehr frei zugänglich veröffentlichen und mussten diese daher mit Zugangssperren versehen.

Auch der zweite Überfall auf die Ukraine und die Massaker durch Russland oder der erneute Überall auf Israel und die dortigen Massaker durch islamistische Terrororganisationen unterstützt von Terrorregimen nötigten uns, die Dokumentation und Daten zu unserer Arbeit zu schützen.

Besonders der Einsatz für Meinungs-, Presse und Informationsfreiheit, für Selbstbestimmung, für Glaubensfreiheit und Toleranz, für Gleichberechtigung, für Flüchtlinge, Vertriebene und Verfolgte und gegen Antisemitismus, Judenhass, Rassismus führte zu massiven Anfeindungen und Gewalt gegen Mitarbeiter der Stiftung; insbesondere gegen Mitarbeiter jüdischen Glaubens.

Die Stiftung und deren Mitarbeiter sind zunehmend antisemitischen und judenfeindlichen, rassistischen Beleidigungen, Hassbotschaften, Diskriminierungen, Morddrohungen, Angriffen, Übergriffen, Überfällen und Gewalt ausgesetzt. Daher mussten Standorte geschlossen und die Inhalte hier stark eingeschränkt bzw. mit Zugangssperren versehen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.



Kontakt


Start


 
 
Back to content | Back to main menu