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INTERKULTURELLE VERSTÄNDIGUNG
„Völkerverständigung“
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Für „Völkerverständigung“ gibt es genauso wenig eine allgemeingültige, verbindliche Definition wie für „Volk“.
Verständnis von „Volk“ widersprach einer „Völkerverständigung“
Die Geschichte und leider auch die Gegenwart zeigen, dass das Verständnis von „Volk“ oft missbraucht wurde und selbst der Grund war und ist, warum es keine wirkliche, dauerhafte „Völkerverständigung“ gab bzw. gibt. Nicht nur weil es fraglich ist, ob es überhaupt „Völker“ gibt, sondern auch weil das Verständnis von „Volk“ oft nur eine schwachsinnige, wahnhaft ideologische Vorstellung war.
Dies zeigt z. B. das Wort „Volksgemeinschaft“. Da mit dem Begriff „Volk“ sowieso eine Gemeinschaft -
„Gedanken der Völkerverständigung“
Der Begriff „Völkerverständigung“ ist juristisch schwer zu fassen und noch schwerer zu realisieren. Interessant ist es daher, dass in der Verfassung -
„Gedanken der Völkerverständigung“ zeigt auch, Völkerverständigung als Interkulturell zu verstehen. Nicht im Sinn der Vorstellung von einer starren Konstruktion von sog. „Völkern“ oder sog. „Nationen“, sondern der Verständigung zwischen Kulturen -
Respekt und Verständigung
Selbst innerhalb der meisten selbsternannten „Völker“ gab es viele kulturelle Unterschiede. Oftmals schon von Dorf zu Dorf. Entscheidend ist daher die Verständigung zwischen den Kulturen. Gegenseitiger Respekt ist die Grundlage dafür.
Ein friedliches Miteinander, ein Austausch wäre zu wünschen, anzustreben und eine Bereicherung für alle -
Angesichts der Geschichte der Menschheit bis zum heutigen Tage, wäre schon ein respektvolles, „friedliches“ Nebeneinander besser als das was war, jetzt ist und leider auch wahrscheinlich kommen wird.
Aber auch ein „friedliches“ Nebeneinander der Kulturen -
Direktion 5 -
Interkulturelle Verständigung
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