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Direktion 5 - FÜR 3
 
 


INTERKULTURELLE  VERSTÄNDIGUNG

VERSTÄNDIGUNG zwischen KULTUREN

(Völkerverständigung)

 
 
 


Völkerverständigung ist sowohl ein allgemein gebräuchlicher, aber auch juristischer Begriff. Er steht sogar in Verfassungen von Ländern, obwohl er juristisch schwer zu definieren ist. So heißt es im Artikel 9 des Grundgesetzes (Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland - einem EU-Mitgliedstaat: „(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ Es ist in diesem Artikel somit der einzig konkret und einzeln aufgeführte und benannte Grund.

Auch daher verwendet die Stiftung diesen Begriff weiterhin. Jedoch nicht im Sinn der Vorstellung von einer starren Konstruktion von sog. Völkern oder sog. Nationen. Daher ist Völkerverständigung vor allem als Interkulturell zu verstehen. Es geht um den Austausch und der Verständigung zwischen Kulturen - interkulturelle Verständigung.

Völkerverständigung ist Austausch und Verständigung zwischen Kulturen


Dabei kann es dahinstehen, ob von sog. Völker oder sog. Nationen gesprochen wird. Selbst innerhalb eines sog. Volkes oder einer sog. Nationen kann es große kulturelle Unterschiede geben. Entscheidend sind der Respekt, die Verständigung und wenigsten ein „friedliches“ Nebeneinander. Ein Miteinander, ein Austausch wäre meist zu wünschen, anzustreben und eine Bereicherung für alle - dafür setzt sich die Stiftung ein.

Angesichts der Geschichte der Menschheit bis zum heutigen Tage, wäre schon ein respektvolles, „friedliches“ Nebeneinander besser als das was war, jetzt ist und leider auch wahrscheinlich kommen wird. Aber auch ein „friedliches“ Nebeneinander der Kulturen - sog. Völker, sog. Nationen - ist nur mit Respekt und durch Verständigung - interkulturelle Völkerverständigung - dauerhaft möglich.

 
 
 



Direktion 5 - Abteilung 05-40
Interkulturelle Völkerverständigung


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