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INTERKULTURELLE VERSTÄNDIGUNG
VERSTÄNDIGUNG zwischen KULTUREN
(Völkerverständigung)
Völkerverständigung ist sowohl ein allgemein gebräuchlicher, aber auch juristischer Begriff. Er steht sogar in Verfassungen von Ländern, obwohl er juristisch schwer zu definieren ist. So heißt es im Artikel 9 des Grundgesetzes (Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland -
Auch daher verwendet die Stiftung diesen Begriff weiterhin. Jedoch nicht im Sinn der Vorstellung von einer starren Konstruktion von sog. Völkern oder sog. Nationen. Daher ist Völkerverständigung vor allem als Interkulturell zu verstehen. Es geht um den Austausch und der Verständigung zwischen Kulturen -
Völkerverständigung ist Austausch und Verständigung zwischen Kulturen
Dabei kann es dahinstehen, ob von sog. Völker oder sog. Nationen gesprochen wird. Selbst innerhalb eines sog. Volkes oder einer sog. Nationen kann es große kulturelle Unterschiede geben. Entscheidend sind der Respekt, die Verständigung und wenigsten ein „friedliches“ Nebeneinander. Ein Miteinander, ein Austausch wäre meist zu wünschen, anzustreben und eine Bereicherung für alle -
Angesichts der Geschichte der Menschheit bis zum heutigen Tage, wäre schon ein respektvolles, „friedliches“ Nebeneinander besser als das was war, jetzt ist und leider auch wahrscheinlich kommen wird. Aber auch ein „friedliches“ Nebeneinander der Kulturen -
Direktion 5 -
Interkulturelle Völkerverständigung
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