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Direktion 4 - FÜR 2
 
 




FREIHEIT DES GLAUBENS


GLAUBENSFREIHEIT



Die Freiheit des Glaubens ist mit der Würde des Menschen - mit dem Leben und mit der seelischen, geistigen, körperlichen Unversehrtheit und mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen untrennbar verbunden.

Die Freiheit des Glaubens eines jeden Menschen ist unverletzlich - sie muss geachtet und geschützt werden.

Daraus folgt, dass der Glaube (u. a. in Form einer Religion bzw. Weltanschauung) die Freiheit des Glaubens eines anderen Menschen - die Würde und das Leben und die seelische, geistige, körperliche Unversehrtheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines anderen Menschen - nicht verletzen darf.


Glaube ist persönlich. Über Glauben sollte nicht gestritten werden. Glaube sollte gelebt werden - und zwar so, dass dadurch kein anderer Menschen verletzt wird.


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- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -


Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die Achtung der Menschenwürde und für die Menschen- und Grundrechte. Insbesondere für das Recht auf Glaubensfreiheit.

Die islamische Welt verachtet Menschen- und Grundrechte. Die terroristische Hamas hasst und bekämpft nicht nur Israel, sondern die Rechte aller Menschen. In keinem islamischen Land gibt es echte Glaubensfreiheit - geschweige denn gleichberechtigt für alle Menschen - unabhängig von ihrem Geschlecht. Unter und mit der terroristischen Hamas gab es nie und wird es nie Glaubensfreiheit geben.

Israel ist der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie im Nahen Osten und das einzige Land in der Region mit Glaubensfreiheit - gleichberechtigt für alle Menschen, auch für Frauen.

Israel steht für unsere Werte, Rechte und Freiheiten - stehen auch SIE bitte dafür - stehen SIE für Israel.

Wer für Israel steht, steht für Menschenwürde und Menschenrechte - insbesondere auch für Glaubensfreiheit für alle Menschen, auch für Palästinenser und Israelis.


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Direktion 4: Abteilung 04 - 40
Glaubensfreiheit



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