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HILFE FÜR
„ADVOKATEN DER MENSCHENRECHTE“
„EIP“ -
Das Wort „Advokat" ist in vielen Sprachen bekannt und steht auch für Fürsprecher. Es geht hier nicht um eine Berufs-
Die Stiftung nennt seit 1997
„Advokaten der Menschenrechte":
Menschen, die sich selbstlos für die Menschenwürde und Menschenrechte, für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung ganz besonders einsetzen.
Menschen, die sich selbstlos für die Bewahrung der Schöpfung, Rechtsstaatlichkeit und für die Verständigung zwischen Kulturen -
Menschen, die sich selbstlos gegen Antisemitismus, Judenfeindlichkeit, Judenhass, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gegen Gleichgültigkeit und Geschichtsvergessenheit, gegen Verfolgung und Vertreibung, gegen Hass, Diskriminierung und Folter und gegen Verfolgung von Journalisten und gegen Unterdrückung der Pressefreiheit ganz besonders einsetzen.
Diese Menschen sind daher
„EIP" -
Da der Begriff „VIP" -
„EIP" -
Da sich zu oft die Falschen, meist ein fragwürdiger Teil der Gesellschaft, mit „VIP" bezeichnet, wäre die Betitelung mit „VIP" der „Advokaten der Menschenrechte" eine Beleidigung.
Diskriminierung -
Selbstlos und ganz besonders einsetzen, heißt bei vielen, nicht nur Für-
Die „Advokaten der Menschenrechte" riskieren sehr viel und setzten dabei oftmals alles ein -
Aufgrund dieses o. g. Einsatzes werden viele diskriminiert, verfolgt, vertrieben oder mussten fliehen.
Daher bietet die Stiftung die Hilfe und Unterstützung vor allem an für:
Menschenrechte -
Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes für die Menschenwürde und die Menschenrechte und für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung diskriminiert, vertrieben, verfolgt wurden oder fliehen mussten.
Bewahrung der Schöpfung
Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes für die Bewahrung der Schöpfung, Rechtsstaatlichkeit und für die Verständigung zwischen Kulturen -
Antisemitismus -
Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes gegen Antisemitismus, Judenfeindlichkeit, Judenhass, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gegen Gleichgültigkeit und Geschichtsvergessenheit, gegen Verfolgung und Vertreibung, gegen Hass, Diskriminierung und Folter und gegen Verfolgung von Journalisten und gegen Unterdrückung der Pressefreiheit diskriminiert, vertrieben, verfolgt wurden oder fliehen mussten.
Journalisten -
Menschen, die aufgrund ihrer journalistischen oder schriftstellerischen Tätigkeit diskriminiert, vertrieben, verfolgt wurden oder fliehen mussten.
Persönlichkeitsrechte -
Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes für Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung, Glaubensfreiheit diskriminiert, vertrieben, verfolgt wurden oder fliehen mussten. Der Einsatz für diese Menschenrechte wird aufgrund der besonderen Brisanz nochmals ausdrücklich hervorgehoben und betont.
Frauen und Menschen mit diverser Geschlechtsidentität oder diverser sexueller Orientierung
Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes für andere Menschen, insbesondere für Frauen oder für Menschen mit diverser Geschlechtsidentität oder diverser sexueller Orientierung diskriminiert, vertrieben, verfolgt wurden oder fliehen mussten. Dieser Einsatz wird aufgrund der besonderen Brisanz nochmals ausdrücklich hervorgehoben und betont.
Menschen, die aufgrund des o. g. Einsatzes verfolgt, vertrieben wurden oder fliehen mussten, brauchen Hilfe und Unterstützung.
„Advokaten der Menschenrechte", die „EIP" -
Unter den Menschen, die langläufig, erschreckender Weise manchmal sogar mit abschätzigen Unterton, als Asylanten oder Asylbewerber (Asylwerber -
Auch wenn diese Menschen Asyl beantragen müssen beleiben sie, was sie sind: „EIP" – „Extremely Important Persons -
Das Völkerrecht unterscheidet Asylanten / Asylbewerber von Flüchtlingen (Menschen, die zur Flucht gezwungen sind) und von Migranten (Menschen, die ihr Land aus eigenem Antrieb verlassen).
Diese Unterscheidung ist wichtig. Denn „Advokaten der Menschenrechte", die „EIP" -
Sie hätten auch das tun können, was fast alle Menschen tun, nämlich nichts Selbstloses für andere, wegschauen, gleichgültig sein. Dann wäre auch ihr Leben viel einfacher.
Aber wenn diesen Menschen, den „Advokaten der Menschenrechte", nicht nur der selbstverständliche, unendliche Dank, die vielfache Würdigung, hohe Ehrung und die höchste Achtung, Schutz und Unterstützung durch die Gesellschaft und Staat versagt werden, sondern wenn sie gerade dafür verfolgt, vertrieben werden oder fliehen mussten, dann werden sie zwangsweise zu ganz besonderen „EIP" -
Da diese o. g. Menschen, diese Asylanten, die „Advokaten der Menschenrechte" äußerst selten und mit das Beste sind was jede Gesellschaft und ein Staat hat, ist deren Weggang mit der größte Verlust für ein Land. Daher sollte jede Gesellschaft und jeder Staat unendlich dankbar sein, wenn solche „EIP" einem anderen Land die große Ehre erweisen und dort einen Antrag auf Asyl stellen.
Da auch in diesem Land, wie in jedem anderen Land, die meisten Menschen dort gleichgültig sind und nichts selbstlos für andere Menschen und für Menschenrechte und für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und für die Bewahrung der Schöpfung tun, ist ein Asylantrag von solch einem „Advokaten der Menschenrechte", „EIP" eine besondere Bereicherungen für eine Gesellschaft und wertet das ganze Land auf.
Dem Menschen, der anderen Menschen außerordentlich geholfen hat, dem muss geholfen werden
Jeder Staat sollte daher solchen Menschen, den „Advokaten der Menschenrechte" besondere Aufmerksamkeit schenken und deren Aufenthalt schnellsten ermöglichen, absichern und so angenehm wie nur möglich gestalten und sie schützen und in ihrem Einsatz für die Menschenwürde und Menschenrechte und für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und für die Bewahrung der Schöpfung unterstützen.
Dazu ist es jedoch erforderlich schnell und streng zu kontrollieren, schnell zu überprüfen und vor allem zu unterscheiden, ansonsten gehen solche besonderen Menschen, die „Advokaten der Menschenrechte", in der Masse unter.
Für die Stiftung war es bis jetzt immer möglich in kürzester Zeit festzustellen, ob ein Mensch sich für die Menschenwürde und Menschenrechte und für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und für die Bewahrung der Schöpfung eingesetzt hat und deswegen verfolgt, vertrieben wurde oder fliehen musste.
Auch für einen Staat, für die Behörden wäre dies einfach und schnell möglich, wenn diese nur wollten. Doch dazu bedürfte es meist es einer anderen Organisation, mehr Disziplin und effektiverer Handhabung. Vorschläge von der Stiftung dazu gibt es bereits seit langem, besonders seit 2001.
Es geht hier nicht um bessere Menschen, nicht um eine Wertung. Auch nicht um einen Vergleich mit Menschen, die sich mit ehrenamtlichen oder beruflichen Dienst, Arbeit und Wissenschaft für Menschen und die Menschheit einsetzen.
Jedoch sind diese o. g. Menschen, die „Advokaten der Menschenrechte" besondere Menschen. Wenn diese dann noch aufgrund des o. g. Einsatzes diskriminiert, verfolgt oder vertrieben wurden oder fliehen mussten, dann bedürfen sie auch besonderer Hilfe und Unterstützung.
Die Gründe und Ursachen warum Menschen ein Land verlassen oder sogar verlassen -
Jedoch gibt es nur sehr wenige Menschen in der Welt die sich gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung, für die Menschenwürde und Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung wirklich einsetzen. Diese o. g. Menschen, die „Advokaten der Menschenrechte", sind leider viel zu selten; ansonsten gäbe es nicht so viele Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte.
Diesen wenigen Menschen, diesen „Advokaten der Menschenrechte" muss nicht nur, sondern kann auch jedes Land helfen. Sowohl vor Ort in deren ursprünglichen Heimat, wie auch wenn sie Asyl beantragen. Diesen „Advokaten der Menschenrechte" Asyl zu gewähren und zu schützen ist das mindeste und selbstverständlichste was ein Land tun kann.
Diese wenigen Menschen darüber hinaus in ihrem Einsatz für Menschenrechte und für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und für die Bewahrung der Schöpfung in ihrer ursprünglichen Heimat zu helfen, zu unterstützen, zu fördern ist zwingend erforderlich, um die Ursachen für Flucht, Vertreibung, Verfolgung und Migration zu bekämpfen.
Jedes Land, das nicht noch mehr Flüchtlinge aufnehmen möchte, ist darauf angewiesen das Asylrecht zu achten und zu schützen und den Menschen, die sich für andere Menschen wie oben ausgeführt einsetzen -
Die „Advokaten der Menschenrechte" umfassend zu unterstützen und ihnen Asyl zu gewähren ist keine selbstlose oder wohltätige Geste -
Das Land und jede Gesellschaft, das diesen besonderen Menschen, den „Advokaten der Menschenrechte", schnell Asyl gewährt und ihnen umfassend hilft, hilft sich selbst am meisten!
Sind SIE persönlich betroffen?
Schreiben SIE uns.
SIE kennen einen Menschen, der aufgrund der oben genannten Gründe vertrieben, verfolgt wurde oder fliehen musste. Stehen SIE diesem Menschen bitte bei, helfen SIE diesem Menschen, weisen SIE bitte auch auf unser Hilfsangebot und die Angebote vieler anderer Organisationen hin.
In jedem Falle bitten wir SIE sich auch an andere Organisationen, Stellen -
Die Anfrage, die Meldung, der Hinweis an uns ersetzt in ordnungs-
Über den Kontakt können Sie Hilfe, Unterstützung, Beratung, Seelsorge für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte an anfragen.
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SEELSORGE
Wenn Sie ein rein seelsorgerliches Gespräch wünschen, dann können Sie auch direkt Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmen. Sollten Sie weitere Hilfe wünschen, kann diese auch der Seelsorger vermitteln bzw. Ihre Anfrage weiterleiten.
Bedenken Sie jedoch bitte, dass alle Anfragen direkt an einen Seelsorger, u. a. aufgrund der besonderen Vertraulichkeit und der sehr begrenzten Kapazitäten, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kontaktanfragen werden von den Seelsorgern selbst bearbeitet, daher kann die Antwort durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Seelsorger können keine eiligen Fälle, keine Notfälle betreuen.
Persönliche, geistliche Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung von Menschen durch einen dazu berufenen Seelsorger. Die Seelsorge ist weit mehr als nur psychologische und psychiatrische Hilfe.
Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Die Tätigkeit der Soziallotsen, Sozialarbeiter und Opferschützer der Stiftung ist davon zu unterscheiden.
Die Seelsorger unterliegen der absoluten, unantastbaren Schweigepflicht. Die Seelsorger sind alleine G*tt verpflichtet. Von der Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden, auch wenn dies der Betroffene ausdrücklich wünscht.
Kontakt Seelsorge
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WÜRDE VERPFLICHTET
Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte -
Jeder der Hilfe und Unterstützung erwartet muss sich klar und unmissverständlich zur höchste Achtung, strikten Einhaltung und den tatsächlichen Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte -
Gleichberechtigt für jeden Menschen -
Das Bekenntnis und die Verpflichtung betont besonders die Gleichberechtigung. Aufgrund der häufig menschenverachtenden, ehr-
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Direktion 7 -
Hilfe für Advokaten der Menschenrechte
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