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HILFE FÜR
MENSCHEN -
SEELSORGE
Es gibt keine „Behinderten“.
Kein Mensch ist für sich genommen „behindert“.
Nicht Menschen sind behindert, sondern sie werden behindert -
Kein Mensch darf auf seine zugeschriebe sog. Behinderung reduziert werden.
Dies würde den Menschen und seine Würde verletzen.
Wenn überhaupt gibt es „MENSCHEN mit Behinderung“. Dabei ist „Menschen mit Behinderung“ nur die umgangssprachliche Form für das, was sie eigentlich sind:
„MENSCHEN -
Die Stiftung bietet Hilfe, Unterstützung, Beratung und Seelsorge für Menschen, die behindert werden -
Hilfe für Helfende
Die Stiftung versucht umfassend zu helfen, zu unterstützen. Aber wie überall sind auch die Kapazitäten der Stiftung leider begrenzt. Unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung bietet die Stiftung die Hilfe daher vor allem an für:
Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer zugeschriebenen Behinderung diskriminiert wurden.
Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich besonders für die Menschenwürde und die Menschenrechte einsetzen.
Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich besonders für Gleichberechtigung oder gegen Diskriminierung einsetzen.
Wer anderen hilft, dem soll auch geholfen werden.
Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich insbesondere für Barrierefreiheit oder Datenschutz einsetzen.
Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich wohltätig oder die sich ehrenamtlich für andere Menschen einsetzen.
Menschen mit Behinderung, die noch aus weiteren Gründen diskriminiert wurden -
aufgrund
Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.
Juden mit Behinderung (unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung)
Journalisten mit Behinderung (unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung)
Barrierefreiheit ist die Grundlage und Voraussetzung für Teilhabe und Inklusion.
Das Benachteiligungsverbot fordert der spezifischen Situation eines Menschen mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt ist.
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Sind SIE persönlich betroffen?
Schreiben SIE uns.
SIE kennen einen Menschen, der aufgrund seiner Behinderung diskriminiert wurde? Stehen SIE diesem Menschen bitte bei, helfen SIE diesem Menschen, weisen SIE bitte auch auf unser Hilfsangebot und die Angebote vieler anderer Organisationen hin.
In jedem Falle bitten wir SIE sich auch an andere Organisationen, Stellen -
Die Anfrage, die Meldung, der Hinweis an uns ersetzt in ordnungs-
Über den Kontakt können Sie Hilfe, Unterstützung, Beratung, Seelsorge für Menschen mit Behinderung anfragen.
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SEELSORGE
Wenn Sie ein rein seelsorgerliches Gespräch wünschen, dann können Sie auch direkt Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmen. Sollten Sie weitere Hilfe wünschen, kann diese auch der Seelsorger vermitteln bzw. Ihre Anfrage weiterleiten.
Bedenken Sie jedoch bitte, dass alle Anfragen direkt an einen Seelsorger, u. a. aufgrund der besonderen Vertraulichkeit und der sehr begrenzten Kapazitäten, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kontaktanfragen werden von den Seelsorgern selbst bearbeitet, daher kann die Antwort durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Seelsorger können keine eiligen Fälle, keine Notfälle betreuen.
Persönliche, geistliche Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung von Menschen durch einen dazu berufenen Seelsorger. Die Seelsorge ist weit mehr als nur psychologische und psychiatrische Hilfe.
Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Die Tätigkeit der Soziallotsen, Sozialarbeiter und Opferschützer der Stiftung ist davon zu unterscheiden.
Die Seelsorger unterliegen der absoluten, unantastbaren Schweigepflicht. Die Seelsorger sind alleine G*tt verpflichtet. Von der Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden, auch wenn dies der Betroffene ausdrücklich wünscht.
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Grundsatz: Gleichberechtigung
Ein Grundsatz des menschlichen Handels, insbesondere jedes staatlichen, muss die Gleichberechtigung sein. Gleichberechtigung ist nicht immer gleich Gleichbehandlung oder Gleichstellung. Eine Ungleichbehandlung muss keine Benachteiligung sein. Eine Benachteiligung ist nicht gleich eine Diskriminierung. Und selbst viele Diskriminierungen erfolgen unbewusst, fahrlässig.
Kein ausreichendes Bewusstsein
Doch genau hier liegt eines der größten Probleme. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie andere Menschen diskriminieren. Viele haben den Grund der Diskriminierung nicht selbst verursacht. Oftmals sind bereits die Strukturen, die Organisation, die Abläufe der Grund der Diskriminierung.
Denken -
Aber dies entschuldigt nichts und niemanden. Es geht jedoch nicht um Schuld, sondern um Mitdenken, Rücksichtnahme, bewusstes Handeln, Haltung zeigen, Verantwortung tragen und Verbesserungen umsetzen.
Beratung
Dabei ist die Stiftung behilflich. Doch hierzu muss zuerst die ungerechtfertigte Benachteiligung -
Menschenwürde
Diskriminierung berührt oft die Ehre und Würde des Menschen. Sowohl die Ehre und Würde des Menschen, der diskriminiert wird, aber auch die Ehre und Würde des Menschen von dem sie ausgeht. Daher sollte es auch im höchsten Interesse und Aufgabe aller sein, Diskriminierungen zu beseitigen und zu vermeiden -
Würde verpflichtet
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne. Diese Menschenwürde ist nicht nur zu achten und zu schützen, sondern diese Menschenwürde verpflichtet auch jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte -
Der Mensch, der sich seiner Ehre und Würde und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen bewusst ist und Haltung zeigt, kann sich nicht nur, sondern wird sich auch gegen jede Form der Diskriminierung stellen.
Gleichberechtigte Teilhabe
Das Benachteiligungsverbot fordert der spezifischen Situation eines Menschen mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt ist.
Dies garantiert das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen -
Menschen mit Behinderung wollen keine Bevormundung, keine Almosen -
wie alle Menschen wollen sie nur nicht behindert werden
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WÜRDE VERPFLICHTET
Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte -
Jeder der Hilfe und Unterstützung erwartet muss sich klar und unmissverständlich zur höchste Achtung, strikten Einhaltung und den tatsächlichen Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte -
Gleichberechtigt für jeden Menschen -
Das Bekenntnis und die Verpflichtung betont besonders die Gleichberechtigung. Aufgrund der häufig menschenverachtenden, ehr-
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Direktion 7 -
Hilfe für Menschen mit Behinderung
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