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Direktion 7 - HILFE
 
 


HILFE FÜR

MENSCHEN - DIE BEHINDERT WERDEN

(MENSCHEN MIT BEHINDERUNG)

SEELSORGE

 
 
 


Es gibt keine „Behinderten“.

Kein Mensch ist für sich genommen „behindert“.

Nicht Menschen sind behindert, sondern sie werden behindert - von anderen Menschen.

Kein Mensch darf auf seine zugeschriebe sog. Behinderung reduziert werden.

Dies würde den Menschen und seine Würde verletzen.


Wenn überhaupt gibt es „MENSCHEN mit Behinderung“. Dabei ist „Menschen mit Behinderung“ nur die umgangssprachliche Form für das, was sie eigentlich sind:


„MENSCHEN - die behindert werden“


Die Stiftung bietet Hilfe, Unterstützung, Beratung und Seelsorge für Menschen, die behindert werden - Kurzform: Menschen mit Behinderung - und vor allem für Menschen die aufgrund ihrer zugeschriebenen Behinderung diskriminiert wurden an.

Hilfe für Helfende

Die Stiftung versucht umfassend zu helfen, zu unterstützen. Aber wie überall sind auch die Kapazitäten der Stiftung leider begrenzt. Unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung bietet die Stiftung die Hilfe daher vor allem an für:


Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer zugeschriebenen Behinderung diskriminiert wurden.

Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich besonders für die Menschenwürde und die Menschenrechte einsetzen.

Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich besonders für Gleichberechtigung oder gegen Diskriminierung einsetzen.

Wer anderen hilft, dem soll auch geholfen werden.

Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich insbesondere für Barrierefreiheit oder Datenschutz einsetzen.

Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich wohltätig oder die sich ehrenamtlich für andere Menschen einsetzen.


Menschen mit Behinderung, die noch aus weiteren Gründen diskriminiert wurden -
aufgrund
Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Juden mit Behinderung (unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung)

Journalisten mit Behinderung (unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung)


Das Recht auf Teilhabe ist ein Menschenrecht und keine Wohltätigkeit.

Barrierefreiheit ist die Grundlage und Voraussetzung für Teilhabe und Inklusion.


Das Benachteiligungsverbot fordert der spezifischen Situation eines Menschen mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt ist.


 
 
 

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Sind SIE persönlich betroffen?

Schreiben SIE uns.


SIE kennen einen Menschen, der aufgrund seiner Behinderung diskriminiert wurde? Stehen SIE diesem Menschen bitte bei, helfen SIE diesem Menschen, weisen SIE bitte auch auf unser Hilfsangebot und die Angebote vieler anderer Organisationen hin.

In jedem Falle bitten wir SIE sich auch an andere Organisationen, Stellen - private, wie staatliche - zu wenden, insbesondere wenn es eilig, dringlich ist. Jeder hat andere Schwerpunkte, Stärken und kann anders helfen.

Die Anfrage, die Meldung, der Hinweis an uns ersetzt in ordnungs- oder strafrechtlich relevanten Fällen keine Anzeige bzw. Strafantrag bei den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden oder anderen Behörden, geschweige denn einen Notruf. Jedoch helfen wir Ihnen auch gegenüber Behörden.

Über den Kontakt können Sie Hilfe, Unterstützung, Beratung, Seelsorge für Menschen mit Behinderung anfragen.



Kontakt

 
 
 

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SEELSORGE

Wenn Sie ein rein seelsorgerliches Gespräch wünschen, dann können Sie auch direkt Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmen. Sollten Sie weitere Hilfe wünschen, kann diese auch der Seelsorger vermitteln bzw. Ihre Anfrage weiterleiten.

Bedenken Sie jedoch bitte, dass alle Anfragen direkt an einen Seelsorger, u. a. aufgrund der besonderen Vertraulichkeit und der sehr begrenzten Kapazitäten, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kontaktanfragen werden von den Seelsorgern selbst bearbeitet, daher kann die Antwort durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Seelsorger können keine eiligen Fälle, keine Notfälle betreuen.


Kontakt Seelsorge


Persönliche, geistliche Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung von Menschen durch einen dazu berufenen Seelsorger. Die Seelsorge ist weit mehr als nur psychologische und psychiatrische Hilfe.

Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Die Tätigkeit der Soziallotsen, Sozialarbeiter und Opferschützer der Stiftung ist davon zu unterscheiden.

Die Seelsorger unterliegen der absoluten, unantastbaren Schweigepflicht. Die Seelsorger sind alleine G*tt verpflichtet. Von der Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden, auch wenn dies der Betroffene ausdrücklich wünscht.

Kontakt Seelsorge

 
 
 

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Grundsatz: Gleichberechtigung


Ein Grundsatz des menschlichen Handels, insbesondere jedes staatlichen, muss die Gleichberechtigung sein. Gleichberechtigung ist nicht immer gleich Gleichbehandlung oder Gleichstellung. Eine Ungleichbehandlung muss keine Benachteiligung sein. Eine Benachteiligung ist nicht gleich eine Diskriminierung. Und selbst viele Diskriminierungen erfolgen unbewusst, fahrlässig.

Kein ausreichendes Bewusstsein


Doch genau hier liegt eines der größten Probleme. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie andere Menschen diskriminieren. Viele haben den Grund der Diskriminierung nicht selbst verursacht. Oftmals sind bereits die Strukturen, die Organisation, die Abläufe der Grund der Diskriminierung.

Denken - Rücksicht - Handeln - Haltung - Verantwortung - Verbesserung


Aber dies entschuldigt nichts und niemanden. Es geht jedoch nicht um Schuld, sondern um Mitdenken, Rücksichtnahme, bewusstes Handeln, Haltung zeigen, Verantwortung tragen und Verbesserungen umsetzen.

Beratung


Dabei ist die Stiftung behilflich. Doch hierzu muss zuerst die ungerechtfertigte Benachteiligung - die Diskriminierung - angesprochen werden. Aber schon alleine dies, alleine das Wort „Diskriminierung“ führte immer wieder zur ablehnenden Reaktionen der Adressaten, insbesondere, wenn diese bildungsfern waren. Dabei ist Ignorieren, Verdrängen, Wegschauen oder sogar Leugnen, nicht nur rücksichts- und verantwortungslos, sondern auch ehr- und würdelos.

Menschenwürde


Diskriminierung berührt oft die Ehre und Würde des Menschen. Sowohl die Ehre und Würde des Menschen, der diskriminiert wird, aber auch die Ehre und Würde des Menschen von dem sie ausgeht. Daher sollte es auch im höchsten Interesse und Aufgabe aller sein, Diskriminierungen zu beseitigen und zu vermeiden - ungeachtet wer oder was sie verursacht hat.

Würde verpflichtet


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne. Diese Menschenwürde ist nicht nur zu achten und zu schützen, sondern diese Menschenwürde verpflichtet auch jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen!

Der Mensch, der sich seiner Ehre und Würde und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen bewusst ist und Haltung zeigt, kann sich nicht nur, sondern wird sich auch gegen jede Form der Diskriminierung stellen.

Gleichberechtigte Teilhabe


Das Benachteiligungsverbot fordert der spezifischen Situation eines Menschen mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt ist.

Dies garantiert das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK“;  oder Verfassungen der Mitgliedstaaten der EU, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 3 Abs. 2 GG).

Menschen mit Behinderung wollen keine Bevormundung, keine Almosen -
wie alle Menschen wollen sie nur nicht behindert werden



 
 
 

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WÜRDE VERPFLICHTET


Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen!


Jeder der Hilfe und Unterstützung erwartet muss sich klar und unmissverständlich zur höchste Achtung, strikten Einhaltung und den tatsächlichen Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen - bekennen und verpflichten.

Gleichberechtigt für jeden Menschen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Das Bekenntnis und die Verpflichtung betont besonders die Gleichberechtigung. Aufgrund der häufig menschenverachtenden, ehr-, würde- und g*ttlosen Auslegung des Islams muss die Gleichheit aller Menschen, die Gleichberechtigung für alle Menschen - insbesondere unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung - ausdrücklich und ohne Relativierung oder Einschränkung akzeptiert werden.


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Direktion 7 - Abteilung 07-40
Hilfe für Menschen mit Behinderung


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Informationen und Zugangsdaten bitte über das Kontaktformular anfragen.


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