European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 4 - FÜR 2
 
 




MENSCHENWÜRDIGES LEBEN



Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht


Das Recht auf Leben ist das Recht auf Menschenwürdiges Leben


Das Recht auf Menschenwürdiges Leben ist ein Menschenrecht



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Alleine das Leben - menschliches Leben - den Zusatz „menschenwürdig“ braucht, ist erschreckend und traurig genug. Menschliches Leben sollte immer menschenwürdig sein. Jeder Mensch hat seine Würde - Menschenwürde. Dies alleine gebietet, dass menschliches Leben immer Menschenwürdiges Leben sein muss.

Leben ist mehr als nicht tot zu sein


Leben ist mehr als lebendig zu sein


Leben muss Menschenwürdiges Leben sein



Die Menschenwürde gebietet:
Menschliches Leben muss immer Menschenwürdiges Leben sein


Das es den Begriff „menschenwürdiges Leben“ gibt, verdeutlicht jedoch, dass es beim Menschenrecht auf Leben um mehr geht, als nur lebendig und nicht tot zu sein.

Menschenwürdiges Leben ist mehr als am Leben gelassen und nicht getötet werden


Selbst in den widerwertigsten Diktaturen, in denen das Leben eines Menschen nicht geachtet, geschweige denn geschützt wurde, wurde jedoch das Leben der Untertanen als solches nicht bekämpft - im Gegensatz zu fast allen anderen Menschenrechten. Die Herrschenden brauchten Objekte zum Beherrschen und Ausbeuten. Der Mensch durfte zwar unter der Willkür Leben, aber er war nicht mehr als ein Objekt des Staates.

Menschenwürdiges Leben beginnt mit dem Recht auf Leben


Dies unterstreicht, Menschenwürdiges Leben ist mehr als am Leben gelassen und nicht willkürlich getötet zu werden. Menschenwürdiges Leben beginnt mit dem Recht auf Leben. Es kommt auf das Recht auf das Menschenrecht auf Leben an, das aufs höchste geachtet, strikt eingehalten und wirkungsvoll geschützt und durchgesetzt werden muss. Diese Maxime ist jedoch „nur“ die absolut zwingend notwendige Voraussetzung für ein Menschenwürdiges Leben. Das Menschenrecht auf Leben ist das Menschenrecht auf ein Menschenwürdiges Leben.

Das Gegenteil von Menschenwürdigen Leben ist nicht nur der Tod, sondern auch bloßes Überleben, Dahinvegetieren


Oft werden mit „menschenwürdigem Leben“ nur materielle Belange verbunden, wie Nahrung und Obdach. Aber auch Tieren im Zoo, Haustieren oder Menschen in Unrechtsstaaten wird dies meist gewährt.

Menschenwürdiger Lebensstandard


Damit ein Mensch nicht nur dahinvegetiert und überlebt, gehören zum menschlichen Leben mindestens direkte Trinkwasserversorgung, eigene Wohnung, umfassende Gesundheitsfürsorge, gesunde Ernährung, Sachen zur würdigen Lebensführung und dies alles dauerhaft gesichert und bezahlbar durch ausreichend finanzielles Auskommen oder - wenn nötig - durch staatliche Fürsorge.

Ein solcher Lebensstandard ist die Grundlage für ein Menschenwürdiges Leben. Denn ein Mensch, der in Armut lebt, ohne sichere Wohnung und Trinkwasser, der hungert, wird an der Wahrnehmung seiner Menschenrechte gehindert. Er muss sich erst um sein Überleben, um die Sicherung seiner Gesundheit und materiellen Belange, kümmern.

Der Begriff „Standard“ wird z. B. im Duden als „was als mustergültig, modellhaft angesehen wird und nach dem sich anderes richtet“ definiert. Beim „Lebensstandard“ sollte der Standard immer das „Menschenwürdige Leben“ sein. Dieser „menschenwürdige Lebensstandard“ sollte „mustergültig“ und „modellhaft“, gleichberechtigt für alle Menschen weltweit sein und jeder Staat sollte sich danach richten.

Alle Menschenrechte


Dieser „menschenwürdige Lebensstandard“ ist jedoch nur die Grundlage für ein Menschenwürdiges Leben, aber noch kein wirkliches Menschenwürdiges Leben selbst. Dazu gehört mehr - nämlich alle Menschenrechte unmittelbar wahrnehmen zu können.

Menschenwürdiges Leben ist alle Menschenrechte ausleben zu können


Zu einem Menschenwürdigen Leben gehören daher alle Menschenrechte, auch die Menschenrechte für sich die Stiftung insbesondere einsetzt: das Recht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, das Recht auf Rechtliches Gehör, die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Glaubensfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung und auf Privatleben, das Recht auf Barrierefreiheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Menschendatenschutz - das Recht auf den Schutz der persönlichen und privaten Daten und den Schutz der eigenständigen Kontrolle darüber.


Recht auf Leben
+ Recht auf menschenwürdigen Lebensstandard
+ Recht auf alle Menschenrechte
= Menschenwürdiges Leben


Das durchsetzbare Recht auf Leben - auf ein Menschwürdiges Leben - ist die erste Voraussetzung. Das durchsetzbare Recht auf einen „menschenwürdigen Lebensstandard“ ist die Grundlage für Menschwürdiges Leben. Diese Voraussetzung und diese Grundlage und das durchsetzbare Recht auf alle Menschenrechte ermöglichen erst ein Menschenwürdiges Leben.


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DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR



WÜRDE VERPFLICHTET



Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur Bewahrung der Schöpfung.

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - gleichberechtigt für alle Menschen.

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas.


WÜRDE VERPFLICHTET


In diesen zwei Worten -Würde verpflichtet“ -  fasste der Vizepräsident des Senats der Stiftung vor über 30 Jahren die Verantwortung und Verpflichtung eines jeden Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zusammen.

Prinzip   –   Maxime   –   Grundsatz


„Würde verpflichtet“ wurde zum Prinzip, zur höchsten weltlichen Maxime und zum obersten weltlichen Grundsatz der Stiftung.


Der Mensch ist Teil der Schöpfung


Bewahrung der Schöpfung ist - unabhängig von Glauben oder Weltanschauung - höchste Achtung und effektiver Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und nachhaltiger Schutz der Umwelt, der Natur, des Klimas.

Für die Bewahrung kann es dahinstehen, wie die Schöpfung - also der Mensch und seine Würde, die sich daraus ergebenden Menschenrechte und die Umwelt, die Natur, das Klima - entstand.

Entscheidend ist, dass die Schöpfung bewahrt wird!


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Direktion 4 - Abteilung 04-10
Menschenwürdiges Leben


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