European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 3 - FÜR 1
 
 



MENSCHENWÜRDIGES LEBEN

 
 
 


Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht

Das Recht auf Menschenwürdiges Leben ist ein Menschenrecht


Das Recht auf Leben ist das Recht auf ein Menschenwürdiges Leben


Alleine das Leben - menschliches Leben - den Zusatz „menschenwürdig“ braucht, ist erschreckend und traurig genug. Menschliches Leben sollte immer menschenwürdig sein. Jeder Mensch hat seine Würde - die Menschenwürde. Dies alleine gebietet, dass menschliches Leben immer Menschenwürdiges Leben sein muss.

Menschenwürdiges Leben ist mehr als lebendig und nicht tot zu sein


Alleine das es den Begriff „menschenwürdiges Leben“ gibt, verdeutlicht jedoch, dass es beim Menschenrecht auf Leben um mehr geht, als nur lebendig und nicht tot zu sein.


Menschenwürdiges Leben ist mehr als am Leben gelassen und nicht getötet werden


Selbst in den widerwertigsten Diktaturen, in denen das Leben eines Menschen nicht geachtet, geschweige denn geschützt wurde, wurde jedoch das Leben der Untertanen als solches nicht bekämpft - im Gegensatz zu fast allen anderen Menschenrechten. Die Herrschenden brauchten Objekte zum Beherrschen und Ausbeuten. Der Mensch durfte zwar unter der Willkür Leben, aber er war nicht mehr als ein Objekt des Staates.


Menschenwürdiges Leben beginnt mit dem Recht auf Leben

Dies unterstreicht, Menschenwürdiges Leben ist mehr als am Leben gelassen und nicht willkürlich getötet zu werden. Menschenwürdiges Leben beginnt mit dem Recht auf Leben. Es kommt auf das Recht auf das Menschenrecht auf Leben an, das aufs höchste geachtet, strikt eingehalten und wirkungsvoll geschützt und durchgesetzt werden muss. Diese Maxime ist jedoch „nur“ die absolut zwingend notwendige Voraussetzung für ein Menschenwürdiges Leben. Das Menschenrecht auf Leben ist das Menschenrecht auf ein Menschenwürdiges Leben.

Das Gegenteil von Menschenwürdigen Leben ist nicht nur der Tod, sondern auch bloßes Überleben, Dahinvegetieren


Oft werden mit „menschenwürdigem Leben“ nur materielle Belange verbunden, wie Nahrung und Obdach. Aber auch Tieren im Zoo, Haustieren oder Menschen in Unrechtsstaaten wird dies meist gewährt.

Damit ein Mensch nicht nur dahinvegetiert und überlebt, gehören zum menschlichen Leben mindestens eine sichere Wohnung und
Trinkwasser, gute Ernährung, finanzielles Auskommen. Ein solcher Lebensstandard ist die Grundlage für ein Menschenwürdiges Leben. Denn ein Mensch, der in Armut lebt, ohne sichere Wohnung und Trinkwasser, der hungert, wird an der Wahrnehmung seiner Menschenrechte gehindert. Er muss sich erst um die Sicherung seiner materiellen Belange, um sein Überleben, kümmern.


Menschenwürdiger Lebensstandard


Der Begriff „Standard“ wird z. B. im Duden als „was als mustergültig, modellhaft angesehen wird und nach dem sich anderes richtet“ definiert. Beim „Lebensstandard“ sollte der Standard immer das „Menschenwürdige Leben“ sein. Dieser „menschenwürdige Lebensstandard“ sollte „mustergültig“ und „modellhaft“, gleichberechtigt für alle Menschen weltweit sein und jeder Staat sollte sich danach richten.

Menschenwürdiges Leben ist alle Menschenrechte ausleben zu können


Dieser „menschenwürdige Lebensstandard“ ist jedoch nur die Grundlage für ein Menschenwürdiges Leben, aber noch kein wirkliches Menschenwürdiges Leben selbst. Dazu gehört mehr - nämlich alle Menschenrechte unmittelbar wahrnehmen zu können.

Zu einem Menschenwürdigen Leben gehören daher alle Menschenrechte, vor allem das Recht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, das Recht auf Rechtliches Gehör, die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Glaubensfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung und auf Privatleben, das Recht auf Barrierefreiheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Menschendatenschutz - das Recht auf den Schutz der persönlichen und privaten Daten und den Schutz der eigenständigen Kontrolle darüber.

Recht auf Leben
+ Recht auf menschenwürdigen Lebensstandard
+ Recht auf alle Menschenrechte
= Menschenwürdiges Leben


Das durchsetzbare Recht auf Leben - auf ein Menschwürdiges Leben - ist die erste Voraussetzung. Das durchsetzbare Recht auf einen „menschenwürdigen Lebensstandard“ ist die Grundlage für Menschwürdiges Leben. Diese Voraussetzung und diese Grundlage und das durchsetzbare Recht auf alle Menschenrechte ermöglichen erst ein Menschenwürdiges Leben.



 
 
 
 


WÜRDE VERPFLICHTET

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne.

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen.


Die Menschenwürde verpflichtet ausnahmslos jeden Menschen.


Der Mensch selbst muss und kann nichts dafür tun, dass er sie hat. Der Mensch kann und muss sich die Menschenwürde und Menschenrechte nicht verdienen, nicht erarbeiten.

Jedoch verpflichtet die Menschenwürde jeden Menschen zur gleichberechtigten, höchsten Achtung, strikten Einhaltung und tatsächlichen Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte aller Menschen!


Gegen die, die die Menschenwürde und Menschenrechte missachten!

Diejenigen, die diese Verpflichtung - die Menschenwürde und Menschenrechte der Menschen einzuhalten und zu schützen - nicht achten, sondern missachten oder verletzen oder denjenigen, die diese Verpflichtung sogar gleichgleichgültig ist, verlieren ihre Menschenwürde nicht - diese Lebewesen sind und bleiben biologisch gesehen Menschen und besitzen schon alleine daher die Menschenwürde.

Die Menschenwürde darf und kann keinem Menschen entzogen werden.

Jedoch kann die Menschenwürde verletzt werden - und dies leider allzu oft.

Die Verpflichtung eines jeden Menschen die Würde aller anderen Menschen gleichberechtigt zu achten und zu schützen führt jedoch zwangsläufig dazu, diejenigen, die sie verletzen, entgegen zu treten oder sogar zu bekämpfen - im äußersten Falle auch bis zum Tode.

Ursache und Wirkung - tatsächliche Angreifer und Verteidiger - Täter und Opfer - müssen immer unterschieden und klar benannt werden. Jedoch darf dabei nie vergessen werden - auch diejenigen, die die Menschenwürde anderer Menschen missachten, verletzen - sind Menschen und haben somit eine Menschenwürde.


 
 
 
 


Menschenrechte   –  Grundsätze

Gleichheit

Die Menschenrechte gelten für jeden Menschen gleichermaßen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Es gibt nur den Menschen - keine Rassen.



Universalität

Menschenrechte sind allgemeingültig und universell. Die Menschenrechte sind überall - weltweit - für alle Menschen jederzeit gültig und in ihrem Wesensgehalt unantastbar - auch nicht durch staatliche Gesetzgebung.



Unveräußerlichkeit


Menschenrechte sind unveräußerlich. Die Menschenrechte dürfen und können keinem Menschen entzogen werden.

Menschenrechte sind individuelle, höchstpersönliche Rechte, die keinem Kollektiv, keiner Gesellschaftsmehrheit, keinem Gemeinwohl, keiner staatlichen Gewalt untergeordnet sind.

Kein Mensch kann seine Menschenrechte aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich.



Unmittelbar


Die Menschenrechte gelten immer und überall für jeden Menschen unmittelbar.
Die Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte stehen jeden Menschen immer und überall unmittelbar zu.

Die unmittelbare Inanspruchnahme oder unmittelbare Ausübung der Menschenrechte darf keinem Menschen verweigert werden. Kein Mensch darf gezwungen werden, seine Menschenrechte durch einen anderen Menschen ausüben zu lassen.

Bei Menschenrechten wie das Recht auf Leben ist dies selbstverständlich.

Dies gilt jedoch auch und besonders für die Menschenrechte wie das Recht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit und das Recht auf Rechtliches Gehör.

Auch diese Menschenrechte kann kein Mensch aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich. Jedoch kann ein Mensch auf die unmittelbare Ausübung dieser Menschenrechte von Fall zu Fall zeitweise, freiwillig verzichten oder die unmittelbar Ausübung zeitweise, freiwillig einem anderen übertragen.

Aber nie, niemals darf die unmittelbar Ausübung der Menschenrechte - insbesondere das Recht auf Rechtliches Gehör - einem Menschen verweigert werden oder noch widerwertiger, er dazu gezwungen werden, diese Menschenrechte durch einen anderen Menschen ausüben zu lassen.



Unteilbarkeit


Menschenrechte sind unteilbar. Sie können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte ergänzt den Grundsatz der Universalität der Menschenrechte. Nur Trinken und Essen zu haben reicht alleine nicht. Es gibt keine Menschrechte zweiter Klasse.


 
 
 
 


Es ist schon so viel über Menschenrechte geredet und geschrieben worden. Aber haben SIE schon einmal die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gelesen? Aufmerksam gelesen, Artikel für Artikel? Darüber nachgedacht? An die vielen Menschen auf unserer Welt gedacht, die diese Erklärung der Menschenrechte nicht einmal lesen können, geschweigen denn leben dürfen?

Daher hier ein QV (Querverweis) zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Leider setzt diese Erklärung erst mit der Geburt des Menschen an. Die Würde eines jeden Menschen und die sich daraus ergebenden Rechte und Werte sind jedoch von dessen Zeugung an unantastbar gegeben.

In unserer Arbeit erleben wir jedoch immer wieder, dass die Unterschiede zwischen Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte nicht immer bekannt sind. Daher hier kurz.

Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel und somit der schmerzhafte Kampf für unsere Werte - die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte - im Vordergrund. Das bisherige Internetzangebot, die Veröffentlichung zu den Menschenrechten, sind jetzt im geschützten Bereich - Login.

 
 
 
 



- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -

Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die Achtung der Menschenwürde und für die Menschenrechte.

ISRAEL - der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie in der Region - achtet und verteidigt die Würde des Menschen und die Menschenrechte.

Israel steht für unsere Werte und verteidigt sie - für die Werte eines jeden Menschen mit Anstand, Ehre und Würde. Stehen SIE daher bitte für diese Werte - unsere Werte - für Israel.

Wer für Israel steht, steht für Menschenwürde und Menschenrechte für alle Menschen - auch für Palästinenser und Israelis.



STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

STEH AUF FÜR ISRAEL


Israel - 7. Oktober 2023

Für alle Opfer des islamistischen Terrors der Hamas!

Wir gedenken der ermordeten Menschen!

Wir denken an die verletzen Menschen!

Wir denken an die entführten Menschen!

Wir denken an ihre Angehörigen!

SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

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Direktion 3 - Abteilung 03-30
Menschenwürdiges Leben



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