European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 7 - HILFE > Seelsorge
 
 


SEELSORGE


Persönliche, geistliche Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung von Menschen durch einen dazu berufenen Seelsorger. Die Seelsorge ist weit mehr als nur psychologische und psychiatrische Hilfe.

Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Die Tätigkeit der Soziallotsen, Sozialarbeiter und Opferschützer der Stiftung ist davon zu unterscheiden.

Die Seelsorge wird vor allem im Rahmen der Hilfe für Opfer von Judenfeindlichkeit, Antisemitismus, Judenhass und der Hilfe für Menschen, die behindert werden (Menschen mit Behinderung) und der Hilfe für Opfer von Rassismus und für Opfer von Fremdenfeindlichkeit und der Hilfe für „Advokaten der Menschenrechte“ und der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte und der Hilfe für Journalisten angeboten.

Für allgemeine Seelsorge wird gebeten sich an einen Seelsorger einer Gemeinde zu wenden.

Die Seelsorger unterliegen der absoluten, unantastbaren Schweigepflicht. Die Seelsorger sind alleine G*tt verpflichtet. Von der Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden, auch wenn dies der Betroffene ausdrücklich wünscht.

Die Seelsorge durch die Stiftung gibt es seit der Gründung der Stiftung. Die bessere Koordinierung der Hilfe und der Seelsorge für die Hilfesuchende aus den Tätigkeitbereichen der Stiftung war einer der wichtigsten Punkte für die Umstrukturierung 1994. Die Seelsorge für Flüchtlinge, Vertriebene und Verfolgte innerhalb Afrikas und für Menschen mit Behinderung (vor allem Opfer von Landminen) gehörten mit zu den ersten Tätigkeitsbereichen. 1997 kamen die Hilfe und die Seelsorge für Opfer von Antisemitismus und Judenfeindlichkeit hinzu. Seitdem nehmen die Anfeindungen gegenüber der Stiftung und ihrer Mitarbeiter zu.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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