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Seelsorge für
Mitarbeiter
Mitarbeiter der Stiftung und deren Angehörige können sich, wie jeder andere auch, an jeden Seelsorger wenden.
Jeder Mitarbeiter und deren Angehörige können sich jedoch auch an einen Seelsorger der Stiftung wenden.
Für Mitarbeiter mit Behinderung und deren Angehörige gibt es zusätzlich Seelsorger, die Erfahrung mit Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion und leider auch Barrieren haben bzw. selbst eine Behinderung haben. Über die grundsätzliche, geistliche Seelsorge hinaus versuchen diese Seelsorger bei Problemen und Missständen zu helfen.
Für die Schöpfungsbewahrung in der Stiftung gibt es zusätzlich Seelsorger, die sich besonders für Umwelt-
Bei Missständen aller Art in der Stiftung oder der Stiftungsarbeit oder bei Vorschlägen zur Verbesserung kann sich jeder Mitarbeiter an dafür besonders benannte Seelsorger wenden. Diese Seelsorger nehmen als externe Meldestelle nicht nur Meldungen streng vertraulich entgegen, sondern unterstützen und schützten Hinweisgeber besonders.
Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Um Interessenkonflikte zu vermeiden können auch nur externe Seelsorger gewählt werden, die keine Mitarbeiter der Stiftung sind.