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Die Internationalen Beauftragten sind nur für Länder außerhalb der Europäischen Union und außerhalb Europas zuständig und beauftragt.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus historischen und praktikablen Gründen. Da „international“ nicht weltweit, sondern „zwischen den Nationen“, „zwischenstaatlich“ bedeutet, ist dies somit auch selbsterklärend. Die Europäische Union ist für die Stiftung Inland.
Die Internationalen Beauftragten unterstützen die weltweit zuständigen EU-
Als Beispiel sind hier der Auftrag und die Arbeit der Beauftragten für Barrierefreiheit zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union wird die Barrierefreiheit gefordert, angekündet und versprochen. Jedoch reichen Worte und Versprechen alleine nicht. Es muss nicht nur angekündigt und gefordert werden, sondern Barrierefreiheit muss konsequent und nachhaltig gefördert, schnell umgesetzt und durchgesetzt werden. Dies zu unterstützen, zu überwachen und anzumahnen ist auch die Aufgabe und der Auftrag der EU-
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union ist Barrierefreiheit noch nicht einmal ein Thema. Hier gilt es das grundsätzliche Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen und zu fördern.
Für diesen grundsätzlichen und übergeordneten Auftrag sind in erster Linie die Sondergesandten zuständig. Dies unterscheidet sie von den Beauftragten, die vor allem mit der Förderung, Umsetzung, Durchführung und Überwachung konkreter Maßnahmen beauftragt sind. Dabei unterstützen sie außerhalb der Europäischen Union die Int. Beauftragten.
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