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SONDERBEAUFTRAGTE
Die Sonderbeauftragten sind weltweit zuständig. Die Sonderbeauftragten sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für alle anderen Länder Europas und allen Ländern weltweit zuständig und beauftragt. Der Tätigkeitsschwerpunkt konzentriert sich jedoch meist auf bestimmte Reginonen.
Sonderbeauftragte -
Die Sonderbeauftragten unterstützen die EU-
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union ist Barrierefreiheit noch nicht einmal ein Thema. Hier gilt es das grundsätzliche Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen und zu fördern.
Für diesen grundsätzlichen und übergeordneten Auftrag sind in erster Linie die Sondergesandten zuständig. Dies unterscheidet sie von den Sonderbeauftragten, die vor allem mit der Förderung, Umsetzung, Durchführung und Überwachung konkreter Maßnahmen beauftragt sind.
Beauftragte -
Die Beauftragten des Senats und die Beauftragten des Stiftungsrats sind von den Sonderbeauftragten zu unterscheiden. Die Beauftragten des Senats und die Beauftragte des Stiftungsrats sind stiftungsintern zuständig; die Zuständigkeit der Sonderbeauftragten ist extern.
Die Beauftragten des Senats berichten direkt an den Senat der Stiftung. Die Beauftragten des Stiftungsrats berichten direkt an den Stiftungsrat der Stiftung. Die Sonderbeauftragten berichten an den Stiftungsrat der Stiftung.
Direktion 2 -
Sonderbeauftragte
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