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SONDERBEAUFTRAGTE

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




Die Sonderbeauftragten sind weltweit zuständig. Die Sonderbeauftragten sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für alle anderen Länder Europas und allen Ländern weltweit zuständig und beauftragt. Der Tätigkeitsschwerpunkt konzentriert sich jedoch meist auf bestimmte Reginonen.

Die Sonderbeauftragten unterstützen die EU-Sondergesandten in ihrem Auftrag und in ihrer Arbeit. Als Beispiel sind hier der Auftrag und die Arbeit der Sonderbeauftragten für Barrierefreiheit zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union wird die Barrierefreiheit gefordert, angekündet und versprochen. Jedoch reichen Worte und Versprechen alleine nicht. Es muss nicht nur angekündigt und gefordert werden, sondern Barrierefreiheit muss konsequent und nachhaltig gefördert, schnell umgesetzt und durchgesetzt werden. Dies zu unterstützen, zu überwachen und anzumahnen ist auch die Aufgabe und der Auftrag der Sonderbeauftragten für Barrierefreiheit.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union ist Barrierefreiheit noch nicht einmal ein Thema. Hier gilt es das grundsätzliche Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen und zu fördern.

Für diesen grundsätzlichen und übergeordneten Auftrag sind in erster Linie die Sondergesandten zuständig. Dies unterscheidet sie von den Sonderbeauftragten, die vor allem mit der Förderung, Umsetzung, Durchführung und Überwachung konkreter Maßnahmen beauftragt sind.

 
 
 



Direktion 2 - Abteilung 02-40
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