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BEAUFTRAGTE DES SENATS
BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS
BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG
(PERSONALRAT)
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DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR
WÜRDE VERPFLICHTET
WÜRDE VERPFLICHTET – Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung -
Mensch, Umwelt, Natur, Klima sind Teil der Schöpfung:
WÜRDE VERPFLICHTET
zur
BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG
Diese obersten weltlichen Maxime, Prinzipen und Grundsätze der Stiftung, verpflichten auch jeden Mitarbeiter der Stiftung.
Alle Mitarbeiter der Stiftung sind an die Prinzipien, Maximen und Grundsätzen der Stiftung bei ihrer gesamten Tätigkeit und jeglichem Handeln, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen gebunden.
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BEAUFTRAGTE DES SENATS
Der Senat der Stiftung -
Dazu beruft und ernennt der Senat für allgemeine und besondere Grundsatzbereiche die Beauftragten -
Die allgemeinen Grundsatzbereiche sind „Menschenrechte" und „Gleichberechtigung“ und „Umwelt-
Die besonderen Grundsatzbereiche sind „Barrierefreiheit" und „Menschendatenschutz".
Barrierefreiheit und Menschendatenschutz sind auch Menschenrechte. Da sie jedoch eine gesonderte, praktische, alltägliche Bedeutung haben, sind sie nicht dem allgemeinen Grundsatzbereich „Menschenrechte" zugeordnet, sondern werden gesondert verantwortet.
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BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS
Ein weiterer besonderer Grundsatzbereich ist „Digitalisierung".
Digitalisierung ist ein besonders wichtiges und unentbehrliches Mittel in der Arbeitswelt -
Jedoch ist Digitalisierung kein Menschenrecht. Es gehört auch nicht zu den Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung. Daher beruft und ernennt nicht der Senat die hier zuständigen Beauftragten, sondern der Stiftungsrat -
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Menüpunkte: Beauftragter für Mitarbeiter mit Behinderung
BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG
(PERSONALRAT)
Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung hat eine weitere Sonderstellung. Er ist Teil des Personalrates. Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung vertritt und unterstützt zusätzlich alle Mitarbeiter mit Behinderung der Stiftung. Er ist von den Beauftragten des Senats (intern) und den Beauftragen des Stiftungsrates (intern) und den Sonderbeauftragten (extern) zu unterscheiden. Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung wird vom Personal der Stiftung gewählt.
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BEAUFTRAGTE -
Die Beauftragten des Senats und die Beauftragten des Stiftungsrats sind von den Sonderbeauftragten zu unterscheiden. Die Beauftragten des Senats und die Beauftragte des Stiftungsrats sind stiftungsintern zuständig; die Zuständigkeit der Sonderbeauftragten ist extern.
Die Beauftragten des Senats berichten direkt an den Senat der Stiftung. Die Beauftragten des Stiftungsrats berichten direkt an den Stiftungsrat der Stiftung. Die Sonderbeauftragten berichten an den Stiftungsrat der Stiftung.
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BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENRECHTE
GLEICHBERECHTIGUNG
BEAUFTRAGTER DES SENATS
UMWELT-
BEAUFTRAGTER DES SENATS
BARRIEREFREIHEIT
BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENDATENSCHUTZ
BEAUFTRAGTER DES STIFTUNGSRATS
DIGITALISIERUNG