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STIFTUNG
 
 


ORGANISATION



BEAUFTRAGTE DES SENATS


BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS



BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG
(PERSONALRAT)



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DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR


WÜRDE VERPFLICHTET


WÜRDE VERPFLICHTET – Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, Natur und des Klimas.


Mensch, Umwelt, Natur, Klima sind Teil der Schöpfung:


WÜRDE VERPFLICHTET
zur
BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG


Diese obersten weltlichen Maxime, Prinzipen und Grundsätze der Stiftung, verpflichten auch jeden Mitarbeiter der Stiftung.

Alle Mitarbeiter der Stiftung sind an die Prinzipien, Maximen und Grundsätzen der Stiftung bei ihrer gesamten Tätigkeit und jeglichem Handeln, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen gebunden.

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BEAUFTRAGTE DES SENATS


Der Senat der Stiftung - Aufsichtsrat und oberste Hüter - gewährleistet die Achtung und den Schutz der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung und wacht über deren Durchsetzung und Einhaltung.

Dazu beruft und ernennt der Senat  für allgemeine und besondere Grundsatzbereiche die Beauftragten - Beauftragte des Senats.

Die allgemeinen Grundsatzbereiche sind „Menschenrechte" und „Gleichberechtigung“ und „Umwelt-, Natur-, Klimaschutz". Da Menschenrecht und Gleichberechtigung untrennbar miteinander verbunden sind, ist dafür ein Beauftragter des Senats zuständig.

Die besonderen Grundsatzbereiche sind „Barrierefreiheit" und „Menschendatenschutz".

Barrierefreiheit und Menschendatenschutz sind auch Menschenrechte. Da sie jedoch eine gesonderte, praktische, alltägliche Bedeutung haben, sind sie nicht dem allgemeinen Grundsatzbereich „Menschenrechte" zugeordnet, sondern werden gesondert verantwortet.

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BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS


Ein weiterer besonderer Grundsatzbereich ist „Digitalisierung".

Digitalisierung ist ein besonders wichtiges und unentbehrliches Mittel in der Arbeitswelt - auch für die Stiftungsarbeit. Es muss hier besonders auf die professionelle, effektive und effiziente Um- und Durchsetzung geachtet werden.

Jedoch ist Digitalisierung kein Menschenrecht. Es gehört auch nicht zu den Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung. Daher beruft und ernennt nicht der Senat die hier zuständigen Beauftragten, sondern der Stiftungsrat - Beauftragte des Stiftungsrats.


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Menüpunkte: Beauftragter für Mitarbeiter mit Behinderung

BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG
(PERSONALRAT)


Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung hat eine weitere Sonderstellung. Er ist Teil des Personalrates. Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung vertritt und unterstützt zusätzlich alle Mitarbeiter mit Behinderung der Stiftung. Er ist von den Beauftragten des Senats (intern) und den Beauftragen des Stiftungsrates (intern) und den Sonderbeauftragten (extern) zu unterscheiden. Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung wird vom Personal der Stiftung gewählt.

     WEITER    



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BEAUFTRAGTE  -  SONDERBEAUFTRAGTE


Die Beauftragten des Senats und die Beauftragten des Stiftungsrats sind von den Sonderbeauftragten zu unterscheiden. Die Beauftragten des Senats und die Beauftragte des Stiftungsrats sind stiftungsintern zuständig; die Zuständigkeit der Sonderbeauftragten ist extern.

Die Beauftragten des Senats berichten direkt an den Senat der Stiftung. Die Beauftragten des Stiftungsrats berichten direkt an den Stiftungsrat der Stiftung. Die Sonderbeauftragten berichten an den Stiftungsrat der Stiftung.


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BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENRECHTE
GLEICHBERECHTIGUNG

 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
UMWELT-, NATUR-, KLIMASCHUTZ


 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
BARRIEREFREIHEIT



BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENDATENSCHUTZ


 
 
 


BEAUFTRAGTER DES STIFTUNGSRATS
DIGITALISIERUNG


 
 
 


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Menüpunkte: Erklärung zur Barrierefreiheit / Datenschutzerklärung / Rechtliche Hinweise

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT                       DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 
 
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