European Foundation for Human Rights - European Foundation for Human Rights

Go to content

Main menu:

STIFTUNG
 
 


ORGANISATION


BEAUFTRAGTE DES SENATS

BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS

 
 
 
 


DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

WÜRDE VERPFLICHTET

zur

„Bewahrung der Schöpfung“:

Weltweit zur höchsten Achtung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, Natur und des Klimas.


Diese obersten weltlichen Maxime, Prinzipen und Grundsätze der Stiftung, verpflichten auch jeden Mitarbeiter der Stiftung.

Alle Mitarbeiter der Stiftung sind an die Prinzipien, Maximen und Grundsätzen der Stiftung bei ihrer gesamten Tätigkeit und jeglichem Handeln, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen gebunden.

 
 
 
 


BEAUFTRAGTE DES SENATS


Der Senat der Stiftung - oberste Hüter - Bewahrer und Wächter - gewährleistet die Achtung und den Schutz der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung und wacht über deren Durchsetzung und Einhaltung.

Dazu beruft und ernennt der Senat  für allgemeine und besondere Grundsatzbereiche die Beauftragten - Beauftragte des Senats.

Die allgemeinen Grundsatzbereiche sind „Menschenrechte" und „Umwelt-, Natur-, Klimaschutz" und „Gleichberechtigung".

Die besonderen Grundsatzbereiche sind „Barrierefreiheit" und „Menschendatenschutz".

Barrierefreiheit und Menschendatenschutz sind Menschenrechte. Da sie jedoch eine gesonderte, praktische, alltägliche Bedeutung haben, sind sie nicht dem allgemeinen Grundsatzbereich „Menschenrechte" zugeordnet, sondern werden gesondert verantwortet.

 
 
 
 


BEAUFTRAGTE DES STIFTUNGSRATS

Ein weiterer besonderer Grundsatzbereich ist „Digitalisierung".

Digitalisierung ist ein besonders wichtiges und unentbehrliches Mittel in der Arbeitswelt - auch für die Stiftungsarbeit. Es muss hier besonders auf die professionelle, effektive und effiziente Um- und Durchsetzung geachtet werden.

Jedoch ist Digitalisierung kein Menschenrecht. Es gehört auch nicht zu den Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung. Daher beruft und ernennt nicht der Senat die hier zuständigen Beauftragten, sondern der Stiftungsrat - Beauftragte des Stiftungsrats.

 
 
 
 


BEAUFTRAGTE  -  SONDERBEAUFTRAGTE


Die Beauftragten des Senats und die Beauftragten des Stiftungsrats sind von den Sonderbeauftragten zu unterscheiden. Die Beauftragten des Senats und die Beauftragte des Stiftungsrats sind stiftungsintern zuständig; die Zuständigkeit der Sonderbeauftragten ist extern.

Die Beauftragten des Senats berichten direkt an den Senat der Stiftung. Die Beauftragten des Stiftungsrats berichten direkt an den Stiftungsrat der Stiftung. Die Sonderbeauftragten berichten an den Stiftungsrat der Stiftung.

 
 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENRECHTE

 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
UMWELT-, NATUR-, KLIMASCHUTZ

 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
GLEICHBERECHTIGUNG

 
 
 


BEAUFTRAGTER DES SENATS
BARRIEREFREIHEIT


BEAUFTRAGTER DES SENATS
MENSCHENDATENSCHUTZ

 
 
 
 
 


BEAUFTRAGTER DES STIFTUNGSRATS
DIGITALISIERUNG

 
 
 
 
 
 
Back to content | Back to main menu