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RECHTLICHES GEHÖR
Rechtliches Gehör ist ein Menschenrecht
Wer das Recht auf Rechtliches Gehör eines Menschen verletzt, der verletzt auch die Würde dieses Menschen!
Es gibt keine Gerechtigkeit ohne Rechtliches Gehör!
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen -
Das irdische Leben eines Menschen vergeht, das Gesagte und Gehörte eines Menschen besteht.
Das Recht auf Rechtliches Gehör -
Ein Toter kann sein Recht auf Rechtliches Gehör nicht mehr selbst unmittelbar ausüben, daher ist das Recht auf Leben nicht weniger wert, auch wenn Leben vergeht und das einst Gesagte und Gehörte über den Tod hinaus besteht.
Es geht bei diesem Menschenrecht um mehr als nur höchste Achtung und tiefen Respekt und Ehrfurcht, es ist mehr als ein konstitutiver Grundsatz jedes Zusammenlebens, im privaten, wie öffentlichen Leben. Das Recht auf Rechtliches Gehör ist nicht nur eine juristische, formale Sache, ein zwingender Verfahrensgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Recht auf ein faires Verfahren.
Rechtliches Gehör ist Teil des Persönlichkeitsrechts, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der allgemeinen Handlungsfreiheit und vor allem der Würde eines jeden Menschen.
„Audiatur et altera pars"
Rechtliches Gehör ist die tatsächliche, wirkliche und vor allem unmittelbare Anhörung jeder Person (Partei) und die tatsächliche und wirkliche Berücksichtigung und Würdigung des Gehörten vor der Entscheidung.
Audiatur et altera pars -
Selbst der EWIGE fragte bereits am Anfang der Menschheit Adam und Eva und gewährte Rechtliches Gehör bevor er seine Entscheidung fällte.
Es gibt keine Gerechtigkeit ohne Rechtliches Gehör
Direkte Anhörung aller Seiten, Berücksichtigung und Würdigung des Gehörten vor einer Entscheidung.
„Qui statuit aliquid parte inaudita altera, aequum licet statuerit, haud aequus fuit."
(Zitat aus Senecas Medea)
„Wer die andere Seite nicht angehört hat, ist nicht gerecht gewesen -
Dieses Zitat aus Senecas Medea -
Rechtliches Gehör ist jedem Menschen unmittelbar und gleichberechtigt zu gewähren und zu garantieren.
Das Menschrecht auf Rechtliches Gehör stehen jedem Menschen unmittelbar und gleichberechtigt, universell, allgemeingültig, unveräußerlich und unteilbar zu -
Das Menschenrecht auf Rechtliches Gehör darf -
Einem Menschen die unmittelbare Ausübung des Rechts auf Rechtliches Gehör zu verweigern, missachtet die Ehre und Würde dieses Menschen.
Rechtliches Gehör ist nur dann gewährt, wenn es jeder Menschen überall, ohne Einschränkung, direkt -
Die widerwertigste Verletzung des Rechtlichen Gehörs ist, einem Menschen die unmittelbare Ausübung -
Gegenüber dem Staat, Behörden, insbesondere der Justiz, vor Gericht, ist das Menschenrecht auf Rechtliches Gehörs und ganz besonders dessen unmittelbare Ausübung immer und ausnahmslos zu gewähren, zu garantieren, strikt zu beachten, zu ermöglichen, umzusetzen, durchzusetzen, zu fördern und zu schützen.
Schlimmer als Dreck -
Kaum etwas verletzte die Ehre und Würde eines Menschen so sehr, wie den Menschen und seine Rechte -
Menschen, die nur an irdischen, materiellen Dingen und Begierden hängen, wie Fressen, Saufen, Geld mögen das vielleicht nicht verstehen. Aber all dies ist vergänglich. Jedoch ist die unmittelbare Ausübung des Rechts auf Rechtliches Gehör -
Wenn schon die geschichtlichen Römer im alten Rom, die Jesus Christus gekreuzigt haben, die den Tempel in Jerusalem zerstört haben, die Menschen wegen ihres Glaubens und Weltanschauung zur Belustigung öffentlich ermordet, verbrannt und von Raubtieren zerfleischen haben lassen, die andere Völker angegriffen, gemordet, ausgeraubt, versklavt haben; wenn schon diese abscheulichen Verbrecher das Recht auf Rechtliches Gehör vor einer Entscheidung so hoch geachtet haben, um wie viel mehr muss dann heute eine Gesellschaft, der Staat und vor allem die Justiz, dieses Menschenrecht und die unmittelbare Ausübung dieses Menschenrechtes -
Persönlichkeit, Ehre und Würde
Menschen haben ihre Gesundheit, ihre Freiheit, ihr Leben riskiert, sogar gegeben, „nur" um gehört zu werden. Selbst wenn sie wussten, dass sie nichts für sich erreichen, verändern würden. Denn es ging um mehr als nur um materielle Dinge, um mehr als „nur“ Freiheit und Leben -
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen -
Mit diesen berühmten Worten aus der letzten freien Rede im Deutschen Reichstag begründete der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Otto Wels, am 23. März 1933 das entschiedene „Nein" der Sozialdemokraten zur Terrorermächtigung der Nationalsozialisten, dem sog. Ermächtigungsgesetz.
Sie wussten, dass sie es nicht verhindern werden. Sich zu enthalten, zu schweigen -
Leben und Körper vergehen, aber das Gehörte bleibt bestehen.
Für viele Menschen bedeutet die unmittelbare Ausübung des Rechts auf Rechtliches Gehör -
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen -
VOR der Entscheidung
Der Grundsatz -
Außerdem ist es nur logisch; denn nur was vor einer Entscheidung gehört wurde, kann für die Entscheidung berücksichtig und gewürdigt werden. Dies ist eine logische und naturwissenschaftlich bedinge Tatsache, die von keinem vernünftigen Menschen bestritten werden kann. Keine philosophisch, juristische Auslegung kann an dieser zeitlichen Tatsachen etwas ändern. Nach einer Entscheidung ist und bleibt nach einer Entscheidung. Das Recht auf Rechtliches Gehört ist nicht eingehalten worden; es ist verletzt, vereitelt worden.
Eine Frage der Ehre und Menschenwürde.
Philosophisch, juristische Spielereien wie „nachträglich heilbar" oder „nur bei nachteiligen Entscheidungen" oder „nachgeholt" oder „nicht entscheidungsrelevant" usw. ändern an der unumstößlichen, zeitlichen Tatsache, dass es nicht davor war, nichts! Es bleibt ein Verstoß, der nie mehr rückgängig gemacht werden kann -
Keine Benachteiligung
Solange auch nur im Ansatz zu erkennen ist, dass ein Mensch sein Recht auf Rechtliches Gehör ausüben möchte, ist diesem Menschen dies nicht nur zu gewähren, sondern auch unmittelbar zu ermöglichen und ihn ggf. dabei zu unterstützen. Dies muss immer unter der Maxime stehen, dass jeder Mensch die gleiche Chance dazu erhält.
Es darf z. B. keine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität oder des Geschlechtes geben -
Besonders bei Menschen mit Behinderung oder aufgrund des Alters muss auf eine barrierefreie, unmittelbare Ausübung dieser Menschenrechte geachtet, diese ermöglicht, gefördert, konsequent umgesetzt und geschützt werden.
Es kommt darauf an, dass jeder Mensch ein Recht auf diese Menschenrechte hat und diese auch unmittelbar ausüben kann. Wie die Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit oder des Rechtlichen Gehörs dann zu beurteilen ist, ist eine andere.
Ist das Recht auf Rechtliches Gehör wirklich ein Menschenrecht?
Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie dürfen keinem Menschen entzogen werden. Kein Mensch kann sie aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich.
Aber ist unter diesen Gesichtspunkten das Recht auf Rechtliches Gehör wirklich ein Menschenrecht?
JA! Es ist wie mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, mit dem es sehr verwandt ist und in bestimmten Fällen sogar darüber hinausgeht. Das auch das Recht auf Meinungsfreiheit keinem entzogen werden darf ist logisch und die Grenzen nur im Verhältnis zu anderen Menschrechten liegen.
Aber kann ein Mensch sein Recht auf Meinungsfreiheit oder sein Recht auf Rechtliche Gehör aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich?
NEIN! Kein Mensch kann seine Menschenrechte -
Lediglich auf die Inanspruchnahme oder unmittelbare Ausübung des Rechts auf Rechtliches Gehör kann freiwillig, willentlich und bewusst in bestimmten Einzelfällen verzichtet werden. Dem Träger dieser Menschenrechte steht es im Einzelfall frei die unmittelbare Ausübung dieser Rechte freiwillig, willentlich und bewusst einem anderen zu übertragen. Jedoch darf dies niemals vorgeschrieben, verpflichtend oder sogar erzwungen werden. Der Verzicht oder die Übertragung der unmittelbare Ausübung kann jederzeit vom Träger dieses Menschrechtes widerrufen werden.
Die Betonung liegt stets auf „unmittelbare Ausübung“. Das Menschenrecht selbst und das Recht auf dieses Menschenrecht kann einem Menschen niemals entzogen werden und es darf keinem Menschen verweigert werden. Der Träger dieses Menschenrechtes kann es nicht aufgeben, nicht darauf verzichten oder abtreten, auch nicht bewusst und willentlich.
Kein Recht auf Rechtliches Gehör = kein wirkliches Recht auf Leben und Freiheit
Aber ist das Menschenrecht auf Rechtliches Gehör in einem Zug mit den Menschenrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit zu nennen?
JA! In keinem Land der Erde ist das Leben, die körperliche Unversehrtheit und Freiheit jedes Menschen wirklich vor staatlicher Willkür sicher und geschützt, wenn nicht auch die Meinungsfreiheit und das Recht auf Rechtliches Gehör jedes Menschen staatlich garantiert und strikt geachtet, gewährt und geschützt sind.
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Israel -
Für die Opfer des islamistischen Terrors der Hamas!
Wir gedenken der ermordeten Menschen!
Wir denken an die verletzen Menschen!
Wir denken an die entführten Menschen!
Wir denken an ihre Angehörigen!
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Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel -
Direktion 4 -
Rechtliches Gehör
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