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MENSCHENWÜRDE
MENSCHENRECHTE
Unterschied zwischen Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte
In unserer Arbeit erleben wir jedoch immer wieder, dass nicht jeder die Unterschiede zwischen Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte kennt. Daher hier kurz.
Die Menschenwürde und die Menschenrechte stehen ausnahmslos jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zu.
Menschenrechte sind allgemeingültig und universell. Das bedeutet, dass sie immer, überall und für alle Menschen jederzeit gültig sind.
Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie können keinem Menschen entzogen werden. Kein Mensch kann sie aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich.
Menschenrechte sind unteilbar. Sie können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Nur Trinken und Essen zu haben reicht alleine nicht. Es gibt keine Menschrechte zweiter Klasse.
Grundrechte sind auf ein Gebiet, meist Hoheitsbereich eines Staates bzw. einer Gemeinschaft wie die EU beschränkt. Alle Menschenrechte sind auch Grundrechte. Daher wird nicht immer zwischen beiden Begriffen unterschieden. Menschenrechten sind jedoch universell, sie stehen jedem Menschen weltweit zu.
Bürgerrechte sind die Grundrechte, die nur den Bürgern eines Staates bzw. einer Gemeinschaft wie der EU vorbehalten sind. Bürger sind die Menschen in einem Land, die dessen Staatsbürgerschaft besitzen.
In der EU -