European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 3 - FÜR 1
 
 



DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR



WÜRDE VERPFLICHTET


zur


ACHTUNG UND SCHUTZ


DER MENSCHENWÜRDE   –   MENSCHENRECHTE


DER UMWELT   –   DER NATUR   –   DES KLIMAS



–   BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG   –



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DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR



WÜRDE VERPFLICHTET


Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur Bewahrung der Schöpfung.

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - gleichberechtigt für alle Menschen.

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas.



WÜRDE VERPFLICHTET


In diesen zwei Worten -Würde verpflichtet“ -  fasste der Vizepräsident des Senats der Stiftung vor über 35 Jahren die Verantwortung und Verpflichtung eines jeden Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zusammen.

Prinzip   –   Maxime   –   Grundsatz


„Würde verpflichtet“ wurde zum Prinzip, zur höchsten weltlichen Maxime und zum obersten weltlichen Grundsatz der Stiftung.


Der Mensch ist Teil der Schöpfung


Bewahrung der Schöpfung ist - unabhängig von Glauben oder Weltanschauung - höchste Achtung und effektiver Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und nachhaltiger Schutz der Umwelt, der Natur, des Klimas.

Für die Bewahrung kann es dahinstehen, wie die Schöpfung - also der Mensch und seine Würde, die sich daraus ergebenden Menschenrechte und die Umwelt, die Natur, das Klima - entstand.

Entscheidend ist, dass die Schöpfung bewahrt wird!


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WÜRDE VERPFLICHTET


Mensch sein = Menschenwürde haben = Verpflichtung


Der Mensch selbst muss und kann nichts dafür tun, dass er sie hat. Der Mensch kann und muss sich die Menschenwürde nicht verdienen, nicht erarbeiten. Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne. Daher behält jeder Mensch seine Menschenwürde, selbst wenn er sich noch so unwürdig verhält.

Menschenwürde haben = höchste Verantwortung und oberste Verpflichtung


Die höchste Verantwortung und oberste Pflicht eines jeden Menschen - im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten - die Menschenwürde und Menschenrechte aller Menschen weltweit aufs höchste zu achten und effektiv zu schützen, sowie alle Menschenrechte konsequent durchzusetzen und strikt einzuhalten führt jedoch zwangsläufig dazu, denjenigen, die dies nicht tun oder die Menschenwürde und Menschenrechte sogar missachten und verletzen entgegenzutreten oder sogar zu bekämpfen - im äußersten Falle leider auch bis zum Tode.

Nichts und niemand - keine natürliche oder juristische Person - kein Mensch, kein Staat, keine Regierung, keine Gemeinschaft, keine Organisation, kein Unternehmen - darf die Menschenwürde eines Menschen missachten oder verletzen.

Auch oder besonders Untätigkeit, Unterlassen, Wegschauen, Gleichgültigkeit kann zur Missachtung und Verletzung der Menschenwürde führen.

Jeder Mensch individuell


Da immer - ob alleine oder gemeinschaftlich - der Mensch betroffen ist, Menschen handeln und verantwortlich sind, trägt diese höchste Verantwortung und oberste Pflicht - im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten - jeder Mensch individuell.

Individuell - lateinisch: „ungeteilt“ - bedeutet nicht nur die Würde - die Menschenwürde - eines Menschen ist individuell - unteilbar, sondern auch seine höchste Verantwortung und oberste Pflicht die daraus erwächst. Kein Mensch darf sich dieser höchsten Verantwortung und obersten Pflicht entziehen oder auf andere abschieben.


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MENSCHENWÜRDE


DIE WÜRDE EINES JEDEN MENSCHEN IST UNANTASTBAR



Jeder Mensch hat die gleiche Menschenwürde. Die Menschenwürde wohnt jedem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne.

Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar - nicht relativierbar und duldet keine Gleichgültigkeit.

Die Menschenwürde darf und kann keinem Menschen entzogen werden.

Die Menschenwürde ist unveräußerlich. Kein Mensch kann sie aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich.

Jeder Mensch hat die gleiche Menschenwürde unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Es gibt nur den Menschen - keine Rassen.




Die Würde des Menschen ist von der Befruchtung an bis in alle Ewigkeit unantastbar.


Mit der Befruchtung - der Verschmelzung der menschlichen Eizelle und der menschlichen Samenzelle - entsteht Leben - menschliches Leben - menschliches Sein.

Es ist die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen.


„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“


So bestätigte 1975 auch das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, Mitgliedstaat der EU (wörtlicher Auszug):

Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.

Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt.

Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt. Zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden.


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MENSCHENRECHTE VERPFLICHTEN


Kein Mensch muss sich seine Menschenrechte verdienen, erarbeiten. Sie stehen allen Menschen gleichberechtigt zu.

Wer jedoch seine eigenen Menschenrechte missbraucht oder die Menschenrechte anderer Menschen missachtet oder verletzt oder dabei mithilft, der verliert zwar seine Menschenwürde nicht - er bleibt Mensch, auch wenn er sich nicht so verhält. Jedoch kann solch ein Mensch sich nicht unverhältnismäßig und rücksichtslos auf den Schutz seiner eigenen Menschenrechte berufen.

Wer die Menschenrechte anderer verletzt, dabei mithilft oder sogar wegschaut, muss damit rechnen, dass auch seine eigenen Menschenrechte eingeschränkt oder sogar verletzt werden. Im äußersten Falle auch die für viele sog. höchsten Menschenrechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben.

Als bekanntes Beispiel stehen Geiselnehmer. Hier wird sogar vom sog. „finalen Rettungsschuss“ gesprochen. Oder sollte es „Todesschuss“ heißen? Es kommt auf die Sichtweise an. Tod für die Geiselnehmer - Rettung, Leben und Freiheit für die Opfer, die Geiseln.

Die Menschenrechte, insbesondere die Rechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben der Geiseln - werden durch die Geiselnehmer missachtet und verletzt. Zur Befreiung der Geiseln wird in Kauf genommen, das die Menschenrechte der Geiselnehmer verletzt werden - bis hin zum Verlust deren Leben.

Aber auch oder besonders nichts tun - wegschauen - gleichgültig sein - kann zur Verletzung der Menschwürde und Menschenrechte führen. Sowohl für diejenigen, deren Menschenwürde und Menschenrechte zuerst verletzt wurden, später auch für diejenigen die dabei wegschauten, gleichgültig waren. Der Nationalsozialismus zeigte dies besonders krass.

Ursache und Wirkung - tatsächliche Angreifer und Verteidiger - Täter und Opfer - müssen immer unterschieden und klar benannt werden. Jedoch darf dabei nie vergessen werden - auch diejenigen, die die Menschenwürde anderer Menschen missachten oder verletzen - sind Menschen und haben somit eine Menschenwürde.


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Direktion 3 - Abteilung 03-10
Menschenwürde


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