European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 3 - FÜR 1
 
 


DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

WÜRDE VERPFLICHTET

Oberstes und höchstes Prinzip, Maxime, Grundsatz

Die Menschenwürde verpflichtet jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen.


MENSCHENWÜRDE VERPFLICHTET

Der Mensch selbst muss und kann nichts dafür tun, dass er sie hat. Der Mensch kann und muss sich die Menschenwürde nicht verdienen, nicht erarbeiten. Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne. Daher behält jeder Mensch seine Menschenwürde, selbst wenn er sich noch so unwürdig verhält.

Nichts und niemand - keine natürliche oder juristische Person - kein Mensch, kein Staat, keine Regierung, keine Gemeinschaft, keine Organisation, kein Unternehmen - darf die Menschenwürde eines Menschen missachten oder verletzen.

Auch oder besonders Untätigkeit, Unterlassen, Wegschauen, Gleichgültigkeit kann zur Missachtung und Verletzung der Menschenwürde führen.

Höchste Verantwortung und oberste Pflicht


Da immer - ob alleine oder gemeinschaftlich - der Mensch betroffen ist, Menschen handeln und verantwortlich sind, trägt diese höchste Verantwortung und oberste Pflicht - im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten - jeder Mensch individuell.

Individuell - lateinisch: „ungeteilt“ - bedeutet nicht nur die Würde - die Menschenwürde - eines Menschen ist individuell - unteilbar, sondern auch seine höchste Verantwortung und oberste Pflicht die daraus erwächst. Kein Mensch darf sich dieser höchsten Verantwortung und obersten Pflicht entziehen oder auf andere abschieben.

Die höchste Verantwortung und oberste Pflicht - die Würde und die Menschenrechte aller Menschen nicht zu missachten, nicht zu verletzen, sondern gleichberechtigt aufs Höchste zu achten, strikt einzuhalten und wirkungsvoll zu schützen - führt jedoch zwangsläufig dazu, denjenigen, die dies nicht tun, entgegenzutreten oder sogar zu bekämpfen - im äußersten Falle leider auch bis zum Tode.




MENSCHENRECHTE VERPFLICHTEN


Kein Mensch muss sich seine Menschenrechte verdienen, erarbeiten. Sie stehen allen Menschen gleichberechtigt zu.

Wer jedoch seine eigenen Menschenrechte missbraucht oder die Menschenrechte anderer Menschen missachtet oder verletzt oder dabei mithilft, der verliert zwar seine Menschenwürde nicht - er bleibt Mensch, auch wenn er sich nicht so verhält. Jedoch kann solch ein Mensch sich nicht unverhältnismäßig und rücksichtslos auf den Schutz seiner eigenen Menschenrechte berufen.

Wer die Menschenrechte anderer verletzt, dabei mithilft oder sogar wegschaut, muss damit rechnen, dass auch seine eigenen Menschenrechte eingeschränkt oder sogar verletzt werden. Im äußersten Falle auch die für viele sog. höchsten Menschenrechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben.

Als bekanntes Beispiel stehen Geiselnehmer, die die Menschenrechte, insbesondere die Rechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben der Geiseln missachten und verletzen. Zur Befreiung der Geiseln wird in Kaufgenommen, dass die Menschenrechte der Geiselnehmer verletzt werden - bis hin zum Verlust des Lebens.

Aber auch oder besonders nichts tun - wegschauen - gleichgültig sein - kann zur Verletzung der Menschwürde und Menschenrechte führen. Sowohl für diejenigen, deren Menschenwürde und Menschenrechte zuerst verletzt wurden, später auch für diejenigen die dabei wegschauten, gleichgültig waren. Der Nationalsozialismus zeigte dies besonders krass.

Ursache und Wirkung - tatsächliche Angreifer und Verteidiger - Täter und Opfer - müssen immer unterschieden und klar benannt werden. Jedoch darf dabei nie vergessen werden - auch diejenigen, die die Menschenwürde anderer Menschen missachten oder verletzen - sind Menschen und haben somit eine Menschenwürde.



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MENSCHENWÜRDE

 
 
 


DIE WÜRDE EINES JEDEN MENSCHEN IST UNANTASTBAR


Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE setzt sich weltweit für die höchste Achtung und den effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie deren konsequente Durchsetzung und strikte Einhaltung - gleichberechtigt für alle Menschen - ein.


Für die Menschenwürde und für die Menschenrechte.


Jeder Mensch hat die gleiche Menschenwürde. Die Menschenwürde wohnt jedem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne.

Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar - nicht relativierbar und duldet keine Gleichgültigkeit.

Die Menschenwürde darf und kann keinem Menschen entzogen werden.

Die Menschenwürde ist unveräußerlich. Kein Mensch kann sie aufgeben, darauf verzichten oder abtreten, auch nicht willentlich.

Jeder Mensch hat die gleiche Menschenwürde unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Es gibt nur den Menschen - keine Rassen.




Die Würde des Menschen ist von der Befruchtung an bis in alle Ewigkeit unantastbar.


Mit der Befruchtung - der Verschmelzung der menschlichen Eizelle und der menschlichen Samenzelle - entsteht Leben - menschliches Leben - menschliches Sein.

Es ist die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen.


„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“


So bestätigte 1975 auch das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, Mitgliedstaat der EU (wörtlicher Auszug):

„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.“

„Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt.“

„Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt. Zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden.“

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- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -

Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die gleichberechtigte, höchste Achtung, strikte Einhaltung und Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte aller Menschen!

ISRAEL - der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie in der Region - achtet und verteidigt die Menschenwürde und die Menschenrechte.

Israel steht für unsere Werte und verteidigt sie - für die Werte eines jeden Menschen mit Anstand, Ehre und Würde. Stehen SIE daher bitte für diese Werte - unsere Werte - für Israel.

Wer für Israel steht, steht für Menschenwürde und Menschenrechte für alle Menschen - auch für Palästinenser und Israelis.



STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE

STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

STEH AUF FÜR ISRAEL



Israel - 7. Oktober 2023

Für alle Opfer des islamistischen Terrors der Hamas.

Wir gedenken der ermordeten Menschen.

Wir denken an die verletzen Menschen.

Wir denken an die entführten Menschen.

Wir denken an ihre Angehörigen.


SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

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Direktion 3 - Abteilung 03-10
Menschenwürde




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