Die Internationalen Sondergesandten sind nur für Länder außerhalb der Europäischen Union und außerhalb Europas zuständig und beauftragt.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus historischen und praktikablen Gründen. Da „international“ nicht weltweit, sondern „zwischen den Nationen“, „zwischenstaatlich“ bedeutet, ist dies somit auch selbsterklärend. Die Europäische Union ist für die Stiftung Inland.
Die Grundsätze jedes Sondergesandten - Int. Sondergesandten und EU-Sondergesandten - sind die Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung, insbesondere der Einsatz für die Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung. Zu dem eigentlichen Sonderauftrag kommt bei allen EU-Sondergesandten - im Gegensatz zu den Int. Sondergesandten - der Einsatz für die europäische Einigung dazu.
Die Internationalen Sondergesandten unterstützen die weltweit zuständigen EU- Sondergesandten in bestimmten Regionen in ihrem Auftrag und in ihrer Arbeit. Die Schwerpunkte der Arbeit der Int. Sondergesandten unterscheiden sich in einigen Bereichen von den Schwerpunkten der Arbeit der EU-Sondergesandten. Als Beispiel sind hier der Auftrag und die Arbeit der Sondergesandten für Gleichberechtigung zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union wird die Gleichberechtigung grundsätzlich kaum noch in Frage gestellt. Jedoch mangelt es noch an deren Um- und Durchsetzung. Leider wird die Gleichberechtigung, vor allem von Frauen, in vielen Ländern außerhalb der EU grundsätzlich abgelehnt, verhindert und sogar staatlich unterdrückt. Die Int. Sondergesandten unterstützen hier mit ihren speziellen Erfahrung und Kenntnissen für diese Regionen.
Die EU-Sondergesandten sind weltweit zuständig.
Die EU-Sondergesandten sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch für alle anderen Länder Europas und allen Ländern weltweit zuständig, beauftragt und bevollmächtigt.