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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Zwecke, Notwendigkeit der Verarbeitung

Die Stiftung verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Stiftung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Stiftung verarbeitet auf der Grundlage der Einwilligung personenbezogene Daten für besondere Dienstleistungen. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben übermittelt die Stiftung personenbezogene Daten an Dritte, soweit dies erforderlich ist und eine Einwilligung vorliegt.


Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung  - DSGVO)

Datenschutzrecht der EU - Europäische Union:
Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), e), DSGVO, i. V. m. mit Art. 57, 58 Abs. 1, 77 DSGVO, §§ 13, 16, 60 und 61 BDSG sowie § 3 BDSG

Informationsfreiheitsrecht der EU - Europäische Union::
Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), e), DSGVO i. V. m. § 12 IFG, §§ 21, 24, 25 und 26 BDSG-alt.

Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung, auf der eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht, zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.


Speicherdauer

Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in EU-Behörden, die gemäß der IT-KT-Richtlinien der Stiftung verbindlichen Regelungsgehalt hat.


Betroffenenrechte

Sowohl im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben als auch als zivilrechtliche Vertragspartei ist die Stiftung verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Betroffenen haben daher folgende Rechte aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung  - DSGVO):

Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht

Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde - Art. 77 DSGVO
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

Aufsichtsbehörde: Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)
https://edps.europa.eu/data-protection/our-role-supervisor_de
https://edps.europa.eu/data-protection/our-role-supervisor/complaints_de


EUROPEAN FOUNDATION FOR HUMAN RIGHTS - EUROPEAN UNION
EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE - EUROPÄISCHE UNION
FONDATION EUROPEENNE DES DROITS DE L’HOMME - UNION EUROPEENNE



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