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STIFTUNG
 
 




ORGANISATION

Die Organisationsstruktur - das Organigramm - der Stiftung wird übersichtlich als auswählbare Menüpunkte dargestellt. Hier der Menüpunkt: Personalrat und der Menüpunkt: Beauftragter für Mitarbeiter mit Behinderung.

PERSONALRAT


BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG





PERSONALRAT


Der Personalrat der Stiftung vertritt und unterstützt alle Mitarbeiter der Stiftung.

Für ALLE


Die Betonung liegt auf ALLE. Es werden ALLE vertreten, die für die Stiftung tätigt sind oder waren, unabhängig ob ehrenamtlich oder erwerbsmäßig, ob festangestellt oder frei tätig, ob zeitlich unbefristet oder befristet, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, ob in Vollzeit oder Teilzeit, ob in Elternzeit, Erziehungszeit, Assistenz- / Pflegezeit, ob im Kranken- / Rehastand oder im Ruhestand.

Beauftragter für Mitarbeiter mit Behinderung


Auch ALLE Mitarbeiter mit Behinderung werden vom Personalrat vertreten. Für sie gibt es jedoch zusätzlich den „Beauftragten für Mitarbeiter mit Behinderung“ zur zusätzlichen, spezifischen Unterstützung. Dazu gehören insbesondere Angelegenheiten der Barrierefreiheit, der Teilhabe und Inklusion.

In allen Angelegenheiten, die vor allem Menschen mit Behinderung betreffen kann der Personalrat von sich aus den Beauftragten für Mitarbeiter mit Behinderung beauftragen.

Personal- und Arbeitsrecht


Der Personalrat vertritt und unterstützt die Mitarbeiter vor allem in personal- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl in ihrer Gesamtheit, wie auch jeden Einzelnen.

Jeder Mitarbeiter kann sich selbst vertreten und dabei die Unterstützung des Personalrates in Anspruch nehmen. Die unmittelbare Ausübung des Menschenrechts auf Rechtliches Gehör ist somit immer gewährleistet.

Jeder Mitarbeiter kann sich direkt an den Personalrat wenden.

Der Personalrat ist auch für die Förderung, Durchsetzung und Einhaltung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter zuständig.

Der Personalrat ist auch für die Förderung, Durchsetzung und Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zuständig.

Der Personalrat wird vom Personal gewählt. Zum Personal der Stiftung gehören nur Mitarbeiter mit bestimmten vertraglichen Bindungen.

Kollegium der Stiftung


Der Personalrat ist vom Kollegium der Stiftung zu unterscheiden. Das Kollegium der Stiftung ist die Vollversammlung des Personals der Stiftung. Durch das Kollegium ist das Personal der Stiftung direkt beteiligt, repräsentiert und vertreten.

Menüpunkt: Kontakt Personalrat

KONTAKT





BEAUFTRAGTER FÜR MITARBEITER MIT BEHINDERUNG


Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung vertritt und unterstützt zusätzlich alle Mitarbeiter mit Behinderung der Stiftung.

Die Betonung liegt auf ALLE. Es werden ALLE Mitarbeiter mit Behinderung der Stiftung vertreten, die für die Stiftung tätigt sind oder waren, unabhängig ob ehrenamtlich oder erwerbsmäßig, ob festangestellt oder frei tätig, ob zeitlich unbefristet oder befristet, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, ob in Vollzeit oder Teilzeit, ob in Elternzeit, Erziehungszeit, Assistenz- / Pflegezeit, ob im Kranken- / Rehastand oder im Ruhestand.

Personal- und Arbeitsrecht


Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung vertritt und unterstützt zusätzlich die Mitarbeiter vor allem in personal- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl in ihrer Gesamtheit, wie auch jeden Einzelnen.

Jeder Mitarbeiter kann sich selbst vertreten und dabei die Unterstützung des Beauftragten für Mitarbeiter mit Behinderung in Anspruch nehmen. Die unmittelbare Ausübung des Menschenrechts auf Rechtliches Gehör ist somit immer gewährleistet.

Jeder Mitarbeiter kann sich direkt an den Personalrat wenden und zusätzlich / oder nur an den Beauftragten für Mitarbeiter mit Behinderung.

In allen Angelegenheiten, die vor allem Menschen mit Behinderung betreffen kann der Personalrat von sich aus den Beauftragten für Mitarbeiter mit Behinderung beauftragen.

Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung ist vor allem für Mitarbeiter mit Behinderung und deren spezifischen Angelegenheiten, insbesondere deren gleichberechtigten Mitarbeit, Mitsprache und Mitbestimmung, deren Teilhabe und Inklusion und der Barrierefreiheit zuständig.

Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung ist für den spezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig.

Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung ist auch für die Förderung, Durchsetzung und Einhaltung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter zuständig.

Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung wird vom Personal mit Behinderung gewählt. Zum Personal der Stiftung gehören jedoch nur Mitarbeiter mit bestimmten vertraglichen Bindungen.

Der Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung hat daher bei allen Maßnahmen der Stiftung - auch die des Generalssekretärs, des Stiftungsrates und des Senates - ein Vetorecht, wenn die Gefahr besteht, dass Barrieren für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

Menüpunkt: Kontakt: Beauftragte für Mitarbeiter mit Behinderung

KONTAKT



Menüpunkt: Start

START






Menüpunkte: Erklärung zur Barrierefreiheit / Datenschutzerklärung / Rechtliche Hinweise

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT                      DATENSCHUTZERKLÄRUNG


 
 
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