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VERTRETUNG MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Die Vertretung Menschen mit Behinderung der Stiftung vertritt die Mitarbeiter mit Behinderung der Stiftung vor allem in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Vertretung Menschen mit Behinderung ist mit der Förderung, Durchsetzung und Einhaltung der Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion insbesondere der Mitarbeiter mit Behinderung beauftragt.
Die Vertretung Menschen mit Behinderung ist für die Förderung, Durchsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit zuständig.
Die Vertretung Menschen mit Behinderung hat daher bei allen Maßnahmen der Stiftung, auch die des Generalssekretärs, Stiftungsrates und Senates, ein Vetorecht, wenn die Gefahr besteht, dass Barrieren für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
Die Personalvertretung der Stiftung gibt alle Angelegenheiten der Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit, soweit sie damit konfrontiert wird, an die Vertretung von Menschen mit Behinderung ab.
Das Kollegium der Stiftung -
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