European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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DATENSCHUTZ

SELBSTBESTIMMUNG  –  PRIVATLEBEN  –  PRIVATSPHÄRE  –
FREIE ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT

 
 
 


Das Recht auf Datenschutz ist ein Menschenrecht.


Das Recht auf Datenschutz ist das wichtigste Menschenrecht



Datenschutz ist nicht alles, aber ohne Datenschutz ist alles nichts.


Das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten und der eigenständigen Kontrolle darüber - das Menschenrecht auf Datenschutz - ist das wichtigste Menschenrecht - wichtiger als das Recht auf Leben.

Ohne Datenschutz ist das Leben nur ein sinnloses dahinvegetieren.

Ohne Datenschutz gibt es keine wirkliche körperliche Unversehrtheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Freiheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit.

Ohne Datenschutz gibt es keinen Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Ohne Datenschutz gibt es keine Selbstbestimmung.

Ohne Datenschutz gibt es kein Privatleben und persönliche Sicherheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung.

Ohne Datenschutz gibt es keine Versammlungsfreiheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Vereinigungsfreiheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Freiheit der Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst.

Ohne Datenschutz gibt es keine Berufsfreiheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Rechtstaatlichkeit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.

Ohne Datenschutz gibt es keine Demokratie.

Ohne Datenschutz gibt es keinen Schutz vor Diskriminierung.

Ohne Datenschutz gibt es keine Gleichberechtigung.


Die SBZ - Sowjetisch besetze Zone (sog. „DDR“) - war und China ist ein erschreckendes Beispiel dafür.



Datenschutz - der Schutz der persönlichen Daten und der eigenständigen Kontrolle darüber - ist in der heutigen Zeit - und wahrscheinlich noch mehr in der Zukünftigen - das wichtigste Menschenrecht geworden.

Wichtig, nicht im vergleichenden Sinne, nicht im Sinne einer Rangordnung - die es unter Menschenrechte nicht gibt - sondern wichtigstes Menschenrecht, weil es die geringste Achtung und Wertschätzung, unzureichende Einhaltung und Schutz, wenigste Aufmerksamkeit und Beachtung, willkürlichste Durchsetzung erfährt.

Datenschutz - der Schutz der persönlichen Daten und der eigenständigen Kontrolle darüber - bedarf in der heutigen Zeit höchste Achtung und Wertschätzung, konsequenteste Einhaltung und Schutz, größte Aufmerksamkeit und Beachtung, entschiedenste Förderung und Durchsetzung.

 
 
 


Das Recht auf Datenschutz ist die Grundlage


Der Datenschutz ist Grundlage und Voraussetzung der Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Privatleben, Schutz der Privatsphäre und des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Datenschutz stellt in der Europäischen Union ein eigenes Grundrecht dar und ist in den EU-Verträgen und der Europäischen Charta der Grundrechte verankert. Die Europäische Charta der Grundrechte enthält in Artikel 8 ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Datenschutz ist auch das Recht auf Eigenständigkeit und Kontrolle über alle Daten und Informationen über die eigene Person. Das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und Informationen über die eigene Person und Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung.

Das Recht auf Selbstbestimmung und auf Privatleben - auch auf Datenschutz - ist ein Menschenrecht. Es ist auch im Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, im Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Es ist die Freiheit über sein Leben selbst zu bestimmen. Privatsphäre oder das Recht auf ein Privatleben, das Recht auf Eigenständigkeit und Kontrolle über Informationen über die eigene Person, das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gehört zur Menschenwürde. Die Menschenwürde ist ein absolutes Menschen- und Grundrecht.

Der Schutz der Privatsphäre wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen abgeleitet - so auch das Bundesverfassungsgericht - das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsland der Europäischen Union
(Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland vom 26. April 1994, 1 BvR 1689/88). Es sind die ersten beiden Artikel - Menschenrechte - im Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Verfassung. Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Artikel 1, Absatz 1 - erster und oberster Artikel des deutschen Grundgesetztes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Der effektive Schutz der Privatsphäre ist ein unentbehrliches Element des Rechtstaates und der Demokratie.

„Datenschutz als Bürokratie zu sehen, ist wie in Trinken und Essen auch nur den Grund zu sehen, um auf die Toilette zu gehen.“


Dass sich das Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre und somit das Recht auf Datenschutz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet ist offensichtlich. Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland ist zurückhaltend, wenn es um die Berufung auf die Würde des Menschen geht. Nicht jede Rechtsverletzung ist gleich eine Verletzung der Würde des Menschen. Das jedoch hier das höchste Gericht Deutschlands sich auf die Würde des Menschen beruft ist sehr beachtlich und genau das sollte und muss es auch sein. Dieses Menschenrecht - das Recht auf Datenschutz - muss immer mehr und stärker beachtet werden. Das liegt besonders an der technischen Entwicklung, insbesondere der Informationstechnologie, Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz und vor allem an deren Missbrauch.


Künstliche Intelligenz - Datenschutz


Mitigating the risk of extinction from AI should be a global priority alongside other societal-scale risks such as pandemics and nuclear war.
Das Risiko der Ausrottung durch Künstliche Intelligenz sollte eine weltweite Priorität sein neben anderen Risiken für die gesamte Gesellschaft wie Pandemien und Atomkrieg.
https://www.safe.ai/statement-on-ai-risk


Das berühmte Statement zur Künstlichen Intelligenz, dem Risiko der Auslöschung der Menschheit mit dem hunderte Experten warnen, besteht aus nur einem Satz. Es sind die herausragenden Fachleute, die diese Technologien entwickelt und damit auch ihr Geld verdient haben - sie sollten wissen, wovon sie sprechen.

Dass die Künstliche Intelligenz die Menschheit ausrotten könnte ist eine Warnung. Dass der Missbrauch der Künstlichen Intelligenz den Schutz der Privatsphäre - den Datenschutz - verletzt, sogar vernichtet ist leider bereits jetzt schon Realität.
China ist das erschreckendste und widerwertigste Beispiel.

Ein Leben ohne Schutz der Privatsphäre - ohne Datenschutz - ist ein Leben nahezu ohne Würde.



Das irdische Leben eines Menschen wird vergehen, das Wirken - die Daten diese Menschen bleiben bestehen.


Der Tod beendet das irdische Leben eines Menschen, aber nicht das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten dieses Menschen. Die Daten dieses Menschen bleiben erhalten und müssen weiterhin geschützt werden. Da ein Toter nicht mehr aktiv selbst zu diesem Schutz beitragen kann, kommt dem Staat hier eine besondere Verantwortung zu. Jeder Mensch muss zu Lebzeiten selbstbestimmen können was er mit ins Grab nimmt und was und in welchem Umfang und Zugänglichkeit der Nachwelt erhalten bleibt - der Staat hat dies zu respektieren und zu schützen.


 
 
 


- Änderung dieser Seite aufgrund des erneuten Überfalls auf Israel -


Israel ist der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie im Nahen Osten und das einzige Land in der Region, dass das Menschen- und Grundrecht auf Selbstbestimmung und Privatleben, Schutz der Privatsphäre und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit achtet und schützt. Es garantiert das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten und der eigenständigen Kontrolle darüber.

Israel gehört nicht zur Europäischen Union und gilt somit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung* als sog. Drittland. Bei Drittländern wird zwischen sicheren und unsicheren Drittländern unterschieden. Sichere Drittländer sind nur solche, denen die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt hat. In diesen Ländern gewährleisten die nationalen Gesetze einen Schutz von personenbezogenen Daten, welcher mit dem des EU-Rechts vergleichbar ist. In diese Länder ist die Datenübermittlung daher ausdrücklich gestattet.
*(DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung = Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).

Zu den sicheren Drittstaaten gehören nur sehr wenige Länder, wie z. B. das Vereinigte Königreich (ehemaliges Mitglied der EU). Aber auch Israel gehört als einer der wenigen Staaten dazu. In Israel ist der Schutz von personenbezogenen Daten mit dem des EU-Rechts vergleichbar.

Das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten und der eigenständigen Kontrolle darüber als Teil des Menschen- und Grundrechtes auf Selbstbestimmung und Privatleben - Schutz der Privatsphäre - garantiert Israel allen Menschen, auch Frauen. Nur Israel - aber kein anderer Staat im Nahmen Osten.

Die islamischen Staaten verachtet Menschen- und Grundrechte; auch das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Privatleben und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aller Menschen. In der islamischen Welt haben die Menschen auch keinen Schutz der persönlichen Daten und keine eigenständige Kontrolle darüber; besonders die Frauen nicht. Die terroristische Hamas verachtet die Rechte der Menschen und nimmt ihnen diese, auch das Recht auf Selbstbestimmung und Privatleben. Hamas und Datenschutz, Schutz der Privatsphäre - allein der Gedanke ist absurd.

Eine Terrororganisation die keine Menschenrechte, nicht einmal das Leben selbst, achtet, die Menschen - auch Kleinkinder - massakriert, mordet, enthauptet, verstümmelt, Frauen vergewaltigt, hat noch nie das Recht auf Privatleben, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, respektiert und wird es auch in Zukunft nicht. Auch daher darf es für die Terrororganisation Hamas keine Zukunft geben. Diese Terroristen müssen für immer und endgültig unschädlich gemacht werden - jetzt!

Die Verteidigung und den Kampf für unsere Werte, Rechte und Freiheiten führt Israel für uns alle - auch für die Palästinenser - gegen den islamistischen Terror, gegen die Hamas.

Wer für Israel steht, steht für Menschenwürde und Menschenrechte - insbesondere auch für das Recht auf Selbstbestimmung und Privatleben, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz seiner persönlichen Daten und die eigenständige Kontrolle darüber.



STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

STEH AUF FÜR

SELBSTBESTIMMUNG  -  PRIVATLEBEN

FREIE ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT

STEH AUF FÜR ISRAEL


Israel - 7. Oktober 2023

Für die Opfer des islamistischen Terrors der Hamas!

Wir gedenken der ermordeten Menschen!

Wir denken an die verletzen Menschen!

Wir denken an die entführten Menschen!

Wir denken an ihre Angehörigen!



SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

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Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel - und somit der schmerzhafte Kampf für unsere Werte - die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte - auch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung und Privatleben - im Vordergrund. Das bisherige Internetzangebot, die Veröffentlichungen zum Datenschutz, sind jetzt im geschützten Bereich - Login.

 
 
 



Direktion 4 - Abteilung 04-70
Datenschutz



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