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STIFTUNG
 
 



ZENTRALE MELDESTELLE

Generalssekretariat der Stiftung


 
 
 


Jeder kann und sollte Hinweise bei Missständen aller Art in der Stiftung oder bei Vorschlägen zur Verbesserung an das Referat „Zentrale Meldestelle“ im Generalssekretariat der Stiftung geben. Wichtigste Motivation einer Meldung, eines Hinweises sollte die Optimierung sein. Gutes kann verbessert werden. Schlechtes kann beseitigt werden. Hinweisgeber tragen zur Verbesserung bei und sollten dafür belohnt und nicht benachteiligt werden. Dazu müssen Hinweisgeber unterstützt und ggf. sogar geschützt werden.

Fachlich und organisatorisch ist als interne, zentrale Optimierungs- und Meldestelle der Stiftung das Referat „Zentrale Meldestelle“ im Generalssekretariat der Stiftung zuständig. Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf Missstände führen zur Optimierung. Meldungen und Hinweise dazu nimmt das Referat „Zentrale Meldestelle“ auch anonym und ohne Einhaltung eines Dienstweges entgegen.

Die „Zentrale Meldestelle“ im Generalssekretariat der Stiftung wurde ursprünglich 2001 im Rahmen des internen Verbesserungsvorschlagwesens eingerichtet. Jedoch nur was aufgedeckt und gemeldet wurde, kann auch verbessert oder beseitigt werden. Aus der „Zentralstelle für Optimierung“ im Generalssekretariat der Stiftung wurde daher kurz die „Zentrale Meldestelle“. Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf Missstände können anonym eingereicht werden. Jedoch sollte alles was zur Optimierung führt, belohnt werden. Dies ist auch im Nachhinein bei anonymer Meldung möglich, wenn dies der Hinweisgeber will und bereits bei der ersten Meldung ein geheimes Kennwort vergibt, dass nur ihm bekannt ist. Weitere Erläuterungen im Leitfaden „Zentrale Meldestelle - Optimierung durch Verbesserung und Beseitigung von Missständen“.


Mitarbeiter können jederzeit zusätzlich bzw. vorab einen Seelsorger einbeziehen oder, wie oben beschrieben, sich jederzeit ausschließlich an einen Seelsorger wenden.

Der Hinweis kann auch an die „Externe Meldestelle - Seelsorge Hinweisgeberschutz“ gegeben werden. Weiteres dazu unter „Externe Meldestelle - Seelsorge Hinweisgeberschutz“.


 
 
 
 
 
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