European Foundation for Human Rights - European Foundation for Human Rights

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STIFTUNG
 
 




HINWEISE

 
 
 


Die Stiftung und ihre Mitarbeiter setzen sich weltweit für die höchste Achtung und für den effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie für deren konsequente Durchsetzung und strikte Einhaltung - gleichberechtigt für alle Menschen - und für die Bewahrung der Schöpfung ein.

Die Stiftung und ihre Mitarbeiter bekennen sich zum jüdisch-christlichen Werte-, Welt- und Menschenbild und zur Solidarität mit Israel!

Dieses Bekenntnis und der Einsatz für die Menschenrechte, insbesondere für Meinungs-, Presse und Informationsfreiheit, für Selbstbestimmung, für Glaubensfreiheit und Toleranz, für Gleichberechtigung, für Flüchtlinge, Vertriebene und Verfolgte und gegen Antisemitismus und Rassismus, führten zu massiven Anfeindungen und Gewalt gegen Mitarbeiter der Stiftung; insbesondere gegen Mitarbeiter jüdischen Glaubens.

Die Stiftung und ihre Mitarbeiter sind zunehmend antisemitischen und judenfeindlichen, rassistischen Beleidigungen, Judenhass, Hassbotschaften, Diskriminierungen, Morddrohungen, Angriffen, Übergriffen, Überfällen und Gewalt ausgesetzt.

Die weltweit zunehmende Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte durch Regierungen und der Terror islamistischer Terrororganisationen behindern die Arbeit der Stiftung.

Der weitere Überfall auf die Ukraine, die Massaker durch die russische Regierung und der erneute Überall auf Israel und die dortigen Massaker durch islamistische Terrororganisationen unterstützt von Terrorregimen kommen erschwerend hinzu.

Die Mitarbeiter der Stiftung und die Menschen, die die Stiftung unterstützt und die Standorte, Arbeit und Projekte der Stiftung müssen daher verstärkt geschützt werden.

Standorte mussten geschlossen werden. Namen, Adressen, Telefonnummern werden nicht mehr veröffentlicht. Die verschiedenen Internetzauftritte, die Information über die Stiftungsarbeit mussten stark eingeschränkt bzw. mit Zugangssperren versehen werden

Es wird gebeten von unangekündigten bzw. nicht angeforderten Brief- und Paketzusendungen und Besuchen unserer Büros, Delegationen und Projektstandorten Abstand zu nehmen.

Wir danken für Ihr Verständnis.



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Barrierefreiheit


Auf die Verwendung von Fotos, Grafiken, Audiodatein und Videos wurde auf www.euro-eu.net weitgehend verzichtet. Text wird am schnellsten geladen. Text kann am einfachsten barrierefrei genutzt werden. Digitaler Text kann vergrößert oder digital vorgelesen werden. Dazu ist in der Regel keine aufwendig Technik notwendig. Auch die Bearbeitung, das Kopieren, Speichern, Weiterleiten, Übersetzen ist bei digitalem Text am einfachsten. Viele Menschen, insbesondere im höheren Alter oder mit einer Behinderung, Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, schwerhörige oder gehörlose Menschen kommen mit digitalem Text am besten zurecht.

Auch die gesamte Kommunikation wird daher elektronisch geführt. Gedrucktes Material, u. a. Briefe stellen in vielerlei Hinsicht eine Barriere da. Gedruckte Texte können nicht einfach vergrößert, vorgelesen oder übersetzt werden. Hinzukommt der Weg zum Briefkasten. Oftmals eine weitere (unüberwindbare) Barriere. Elektronische Texte können auch im Bett (Krankenbett) versandt und empfangen werden. Elektronische Texte können auch im Bett empfangen werden. Nicht erst seit COVID-19 müssen viele Menschen, ob aufgrund ihres Alters oder einer Behinderungen, sich vor Infektionsrisiken schützen. Die gesamte Umgebung außerhalb der Wohnung, Gegenstände, der Briefkasten und vor allem der Brief selbst haben viele zusätzliche Krankheitskeime. Diese Barriere ist für viele Menschen mit Behinderungen unüberwindbar - Papier ist nicht einfach zu desinfizieren. Elektronische Kommunikation kann zwar sog. Computervieren mit sich bringen, diese sind jedoch für die Gesundheit von Menschen ungefährlich - abgesehen von den Folgen, wenn dadurch Daten verloren gehen, was jedoch auch bei Papier passieren kann.



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Im Englischen wird bei Nomen zwischen maskulin, feminin und divers nicht unterschieden. In der deutschen Übersetzung steht die gewählte Form - generisches Maskulinum - für alle Geschlechter.



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Emblem


Das geschützte Emblem der EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE - EU  –  EUROPEAN FOUNDATION FOR HUMAN RIGHTS - EU  –  FONDATION EUROPEENNE DES DROITS DE L’HOMME - UE wurde von den gleichnamigen Journalen „EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE“ / „EUROPEAN FOUNDATION FOR HUMAN RIGHTS“ / „FONDATION EUROPEENNE DES DROITS DE L’HOMME“ / „WÜRDE VERPFLICHTET“ / „DIGNITY COMMITTED“ / DIGNITÉ ENGAGÉE“ übernommen.


Ein Kranz von zwölf goldenen, siebenzackigen Sternen auf einem kreisrunden, goldenen Band auf dunkelblauen Hintergrund.

Alle zwölf Sterne sind siebenzackig. Sie liegen auf einem kreisrunden Band. Die siebenzackigen Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Die Sterne berühren sich nicht. Die siebenzackigen Sterne stehen senkrecht - nur ein Zacken weist nach oben, zwei nach unten.

In der farbigen Darstellung sind alle Sterne und das kreisrunde Band golden. Der Hintergrund ist dunkelblau.

In der schwarz-weißen Darstellung sind alle Sterne und das kreisrunde Band weiß. Der Hintergrund ist schwarz.

In der sog. Farbumkehr sind alle Sterne und das kreisrunde Band schwarz. Der Hintergrund ist weiß.


Das Emblem der Stiftung unterscheidet sich sehr vom Emblem des Europarates, dass 1955 vom Europarat als europäisches Emblem und Flagge eingeführt wurde. Obwohl der Europarat nicht mit den Institutionen der Europäischen Gemeinsachten institutionell verbunden ist, wurde das Emblem des Europarates 1986 von den Europäischen Gemeinschaften - später Europäische Union - als Symbol für all ihre Institutionen übernommen.

Die Sterne des Emblems des Europarates sind fünfzackig - Pentagramm - und nicht siebenzackig, wie bei der Stiftung. Dies ist ein extremer, krasser und wichtiger Unterschied. Hinzukommt, dass die Sterne nicht auf einen Band liegen, nicht miteinander verbunden sind. Sie stehen einzeln.



 
 
 
 
 
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