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KOLLEGIUM


Das Kollegium der Stiftung ist die Vollversammlung aller Mitarbeiter der Stiftung.

Das Kollegium wirkt auf der Grundlage der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung bei der Erarbeitung der Leit- und Richtlinien der Stiftung mit.

Das Kollegium hat in allen Angelegenheit der Stiftung Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.

Das Kollegium vertritt in der Regel nicht das Personal der Stiftung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Diese Vertretung übernimmt vorrangig die Personalvertretung und die Vertretung der Menschen mit Behinderung.

Das Kollegium hat Frage- und Auskunftsrecht gegenüber dem Senat, dem Stiftungsrat, der Personalvertretung und der Vertretung der Menschen mit Behinderung der Stiftung.

Das Kollegium hat in grundlegenden Angelegenheiten ein Vetorecht gegenüber dem Senat, dem Stiftungsrat, der Personalvertretung und der Vertretung der Menschen mit Behinderung der Stiftung.




Kontaktformular


Kontaktformular für Korrespondenz, Mitteilungen, Anfragen an das Kollegium.

Die mit  *  gekennzeichneten Felder müssen bitte ausgefüllt werden.

Sollte Ihnen bereits eine E-Postadresse (sog. E-Mail) mitgeteilt worden sein, bitten wir Sie diese zu benutzen. Bitte geben Sie in jedem Falle unsere Zeichen an, soweit diese Ihnen bereits vorliegen. Andernfalls benutzen Sie bitte das folgende Formular.


 
 







 
 
 
 
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