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KOLLEGIUM
Das Kollegium der Stiftung ist die Vollversammlung aller Mitarbeiter der Stiftung.
Das Kollegium wirkt auf der Grundlage der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung bei der Erarbeitung der Leit-
Das Kollegium hat in allen Angelegenheit der Stiftung Mitsprache-
Das Kollegium vertritt in der Regel nicht das Personal der Stiftung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Diese Vertretung übernimmt vorrangig die Personalvertretung und die Vertretung der Menschen mit Behinderung.
Das Kollegium hat Frage-
Das Kollegium hat in grundlegenden Angelegenheiten ein Vetorecht gegenüber dem Senat, dem Stiftungsrat, der Personalvertretung und der Vertretung der Menschen mit Behinderung der Stiftung.
Kontaktformular
Kontaktformular für Korrespondenz, Mitteilungen, Anfragen an das Kollegium.
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