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SENAT
Sekretariat des Senates
Der Senat wacht über die Einhaltung der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung.
Der Senat legt auf der Grundlage der Prinzipien, Maxime und Grundsätze der Stiftung die Grundsätze der Stiftungsarbeit fest.
Der Senat beruft und ernennt die Mitglieder des Stiftungsrates und den Generalsekretär der Stiftung.
Der Senat repräsentiert die Stiftung.
Der Senat vertritt mit dem Stiftungsrat die Stiftung.
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