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Direktion 5 - FÜR 3
 
 




INTERKULTURELLE  VERSTÄNDIGUNG


(„Völkerverständigung“)


Interkulturelle Verständigung
Verständigung zwischen Kulturen, Ideologien, Religionen, Weltanschauungen


Die Geschichte der Menschheit, die vielen Kriege - und vor allem die sog. Bürgerkriege - zeigen, dass es keine weltweite „Völkerverständigung“ gab und gibt und auch nicht geben wird und eigentlich auch nicht geben kann.

Völkerverständigung ist bereits ein Widerspruch in sich selbst. Es gibt keine sog. „Völker“. Es gibt kein homogenes sog. „Volk“. In keinem sog. „Volk“ verstehen sich alle - nicht einmal im wörtlichen, sprachlichen Sinne. Das liegt nicht nur an den vielen Sprachen, Dialekten, sondern vor allem an den vielen verschieden Kulturen, Ideologien, Religionen und der Weltanschauung jedes einzelnen Menschen.

Doch wenn schon innerhalb eines sog. „Volkes“ keine wirkliche Verständigung gegeben ist, wenn es keine echte Verständigung zwischen Kulturen und Ideologien gibt, wenn sich nicht einmal Menschen in einer Familie verstehen, wenn jeder Mensch seine eigene Weltanschauung hat - wie soll es dann ein „Volk“ geben und somit eine Verständigung zwischen sog. "Völkern".

Entscheidend ist daher die Verständigung zwischen den Menschen und ihren Kulturen, Ideologien, Religionen und Weltanschauungen - Interkulturelle Verständigung. „Sog. „Völker“ braucht es dazu nicht. Ganz im Gegenteil, solch starre, politische Konstrukte behindern eine Verständigung.


Falsches Verständnis von „Volk“ widerspricht einer „Völkerverständigung“


Für „Völkerverständigung“ gibt es genauso wenig eine allgemeingültige, verbindliche Definition wie für „Volk“. Der Begriff „Volk“ wurde und wird zu oft missbraucht und war und ist daher selbst ein Grund, warum es keine wirkliche „Völkerverständigung“ gab bzw. gibt.

Juristisch lässt sich der Begriff „Volk“ definieren. Als Legaldefinition z. B. die Gemeinschaft aller Personen mit der gleichen Staatsangehörigkeit. Diese Definition als starres Konstrukt von „Völkern“ oder „Nationen“ ist jedoch nur eine Formsache, u. a. für administrative Zwecke und keine Grundlage für eine Verständigung.

Die Widmungen an bzw. in Parlamentsgebäuden - der Legislative - sind juristisch zu verstehen. So auch die Inschrift „Al Popolo Italiano“ = „Dem italienischen Volk“ über dem Hauptportal des Palazzo Montecitorio, dem Sitz der Abgeordnetenkammer oder „Dem deutschen Volke“ über dem Westportal des Deutschen Reichstages, dem Sitz des Deutschen Bundestages (Parlament).


„Gedanken der Völkerverständigung“


Der Begriff „Völkerverständigung“ ist juristisch schwer zu fassen und noch schwerer zu realisieren. Interessant ist es daher, dass in der Verfassung - Grundgesetzt - der Bundesrepublik Deutschland - EU-Mitgliedstaat - im Artikel 9 wörtlich „Gedanken der Völkerverständigung“ und nicht nur „Völkerverständigung“ steht.

Gedanken der Völkerverständigung“ zeigt auch, Völkerverständigung als Interkulturell zu verstehen. Nicht im Sinn der Vorstellung von einer starren Konstruktion von sog. „Völkern“ oder sog. „Nationen“, sondern der Verständigung zwischen Kulturen - interkulturelle Verständigung.

Respekt und Verständigung


Ein friedliches Miteinander, ein Austausch wäre zu wünschen, anzustreben und eine Bereicherung für alle - dafür setzt sich die Stiftung ein.

Angesichts der Geschichte der Menschheit bis zum heutigen Tage, wäre schon ein respektvolles, „friedliches“ Nebeneinander besser als das was war, jetzt ist und leider auch wahrscheinlich kommen wird.

Aber auch ein „friedliches“ Nebeneinander der Kulturen, Ideologien, Religionen, Weltanschauungen ist nur mit Respekt und durch Verständigung - interkulturelle Verständigung - dauerhaft möglich.


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Direktion 5 - Abteilung 05-40
INTERKULTURELLE  VERSTÄNDIGUNG



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