European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 3 - FÜR 1
 
 


GLEICHBERECHTIGUNG  -  NICHTDISKRIMINIERUNG


FÜR  GLEICHBERECHTIGUNG

GEGEN  DISKRIMINIERUNG
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aufgrund

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Es gibt nur den Menschen - keine Rassen.

 
 
 
 


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SCHAUEN SIE NICHT WEG!

Melden SIE Diskriminierung!

MELDUNG / HINWEIS
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Grundsatz: Gleichberechtigung


Ein Grundsatz des menschlichen Handels, insbesondere jedes staatlichen, muss die Gleichberechtigung sein. Gleichberechtigung ist nicht immer gleich Gleichbehandlung oder Gleichstellung. Eine Ungleichbehandlung muss keine Benachteiligung sein. Eine Benachteiligung ist nicht gleich eine Diskriminierung. Und selbst viele Diskriminierungen erfolgen unbewusst, fahrlässig.

Kein ausreichendes Bewusstsein


Doch genau hier liegt eines der größten Probleme. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie andere Menschen diskriminieren. Viele haben den Grund der Diskriminierung nicht selbst verursacht. Oftmals sind bereits die Strukturen, die Organisation, die Abläufe der Grund der Diskriminierung.

Denken - Rücksicht - Handeln - Haltung - Verantwortung - Verbesserung


Aber dies entschuldigt nichts und niemanden. Es geht jedoch nicht um Schuld, sondern um Mitdenken, Rücksichtnahme, bewusstes Handeln, Haltung zeigen, Verantwortung tragen und Verbesserungen umsetzen.

Beratung


Dabei ist die Stiftung behilflich. Doch hierzu muss zuerst die ungerechtfertigte Benachteiligung - die Diskriminierung - angesprochen werden. Aber schon alleine dies, alleine das Wort „Diskriminierung“ führte immer wieder zur ablehnenden Reaktionen der Adressaten, insbesondere, wenn diese bildungsfern waren. Dabei ist Ignorieren, Verdrängen, Wegschauen oder sogar Leugnen, nicht nur rücksichts- und verantwortungslos, sondern auch ehr- und würdelos.

Menschenwürde


Diskriminierung berührt oft die Ehre und Würde des Menschen. Sowohl die Ehre und Würde des Menschen, der diskriminiert wird, aber auch die Ehre und Würde des Menschen von dem sie ausgeht. Daher sollte es auch im höchsten Interesse und Aufgabe aller sein, Diskriminierungen zu beseitigen und zu vermeiden - ungeachtet wer oder was sie verursacht hat.

Würde verpflichtet


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie wohnt dem Menschen aufgrund dessen, das er Mensch ist inne. Diese Menschenwürde ist nicht nur zu achten und zu schützen, sondern diese Menschenwürde verpflichtet auch jeden Menschen weltweit zur höchsten Achtung, zur strikten Einhaltung und zum effektiven Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen!

Der Mensch, der sich seiner Ehre und Würde und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen bewusst ist und Haltung zeigt, kann sich nicht nur, sondern wird sich auch gegen jede Form der Diskriminierung stellen.

 
 
 
 

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Benachteiligung = Ungleichbehandlung ohne Rechtfertigung


Benachteiligung ist eine Ungleichbehandlung, die ohne einen rechtfertigenden sachlichen Grund erfolgt. Eine Benachteiligung liegt bereits vor, wenn ein Mensch schlechter gestellt wurde, gestellt wird oder gestellt würde bzw. eine schlechtere Behandlung oder einen Nachteil erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als ein anderer Mensch in einer vergleichbaren Situation. Bereits die Organisation,  Strukturen, Regelungen, Kriterien, Verfahren können Menschen gegenüber anderen Menschen in besonderer Weise benachteiligen. Der Begriff „Benachteiligung“ verdeutlicht, dass ein Mensch gegenüber anderen Menschen einen Nachteil hatte, hat oder haben würde.

Ob die Benachteiligung vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig; bewusst oder unbewusst, mittelbar oder unmittelbar erfolgt bzw. erfolgte kann erst mal dahinstehen.



Benachteiligung  –  Diskriminierung

Im rechtlichen Sinne ist nicht jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - Benachteiligung - eine Diskriminierung. Geschieht die Benachteiligung - ohne einen zwingenden, rechtfertigenden sachlichen Grund - aufgrund von körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen so ist dies nicht nur eine Benachteiligung, sondern auch eine Diskriminierung.

 
 
 
 




- Änderung dieser Seite aufgrund des Überfalls auf Israel -


Die EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR MENSCHENRECHTE steht für die Achtung der Menschenwürde und für die Menschenrechte. Insbesondere auch für das
Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf Nichtdiskriminierung.

Die Menschenrechte stehen allen Menschen gleichberechtigt, universell, allgemeingültig, unveräußerlich und unteilbar zu - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.

Das Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf Nichtdiskriminierung sind Menschenrechte. Sie sind auch im Artikel 2 und 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, im Artikel 20, 21, 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, im Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verankert.

Bewusste Diskriminierung ist nicht nur rechtswidrig und widerwertig, sondern auch immer ein Zeichen von Ehr-, Charakter- und G*ttlosigkeit, erbärmlicher Schwäche, Versagen. Die höchste Achtung, die strikte Einhaltung und der effektive Schutz der Menschrechte und dies gleichberechtigt für alle Menschen - ohne Diskriminierung - zu gewähren ist nicht nur die oberste staatliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des Anstandes, der Haltung, der Größe, der Würde und der Ehre.

Die islamische Welt verachtet Menschenrechte. Die terroristische Hamas hasst und bekämpft nicht nur Israel, sondern die Rechte aller Menschen. In keinem islamischen Land gibt es Gleichberechtigung, geschweige denn ein Recht darauf. Diskriminierung zeichnet die gesamte islamische Welt aus. Unter und mit der islamischen Terrororganisation Hamas gab und gibt es keine Gleichberechtigung, sondern nur Diskriminierung.

Israel ist der einzige Rechtsstaat und die einzige Demokratie im Nahen Osten und das einzige Land in der Region mit dem Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf Nichtdiskriminierung.

Israel steht für unsere Werte, Rechte und Freiheiten - stehen auch SIE bitte dafür - stehen SIE für Israel.

Wer für Israel steht, steht für Menschenwürde und Menschenrechte - insbesondere auch für das Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf Nichtdiskriminierung.



STEH AUF FÜR DEN SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

FÜR STEH AUF FÜR GLEICHBERECHTIGUNG

STEH AUF FÜR ISRAEL

Israel - 7. Oktober 2023

Für die Opfer des islamistischen Terrors der Hamas!

Wir gedenken der ermordeten Menschen!

Wir denken an die verletzen Menschen!

Wir denken an die entführten Menschen!

Wir denken an ihre Angehörigen!



SOLIDARITÄT MIT ISRAEL

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Aufgrund des islamistischen Terrors gegen Israel steht die Solidarität für Israel - und somit der schmerzhafte Kampf für unsere Werte - die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte - auch Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf Nichtdiskriminierung - im Vordergrund. Das bisherige Internetzangebot, die Veröffentlichungen zum Recht
auf Gleichberechtigung und zum Recht auf Nichtdiskriminierung, sind jetzt im geschützten Bereich - Login.

 
 
 



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