European Foundation for Human Rights - European Foundation for Human Rights

Go to content

Main menu:

Direktion 6 - GEGEN
 
 




MELDUNG / HINWEIS

Vertraulichkeit


Vertraulichkeit und Datenschutz ist immer gewährleistet. Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten aus jeder Meldung, jedem Hinweis, werden vertraulich behandelt. Die Meldung, der Hinweis kann auch anonym erfolgen. Bedenken Sie jedoch, dass dies eine Bearbeitung erschweren oder sogar unmöglich machen kann.

Aus Ihrer ursprünglichen Meldung, Hinweis, Mitteilung wird nur der Sachverhalt für die Bearbeitung gespeichert. Ihre persönlichen Daten - soweit angeben - werden gesondert und anonymisiert und gespeichert und gesperrt. Ihre ursprüngliche Meldung, Hinweis, Mitteilung (Posteingang) mit Ihren persönlichen Daten - soweit angeben - wird unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht.

Für den Vorfall, Hinweis, Sachverhalt selbst, sind die Daten des Hinweisgebers meist nicht erforderlich. Sollte während der Bearbeitung, z. B. für Rückfragen, ein Zugriff auf Ihre Daten notwendig sein, muss dieser gesondert abgefragt werden. Jeder Zugriff wird protokolliert. Der Zugriff wird auf die für die Korrespondenz notwendigen Daten beschränkt. Somit erhält der Sachbearbeiter in der Regel nur Ihre E-Postadresse (sog. E-Mail) - soweit angeben. Auch wenn diese bereits aussagekräftig sein kann, unterliegen Namen und weitere Daten - soweit angeben - einer zusätzlichen, weiteren Beschränkung. Es wird daher um Verständnis gebeten, wenn Sie nicht mit Namen angeschrieben werden.

Die meisten Meldungen, Hinweise - zum Beispiel auf fehlende Barrierefreiheit - dürfte in der Regel keinen noch höheren Schutz der persönlichen Daten über die oben genannte Vertraulichkeit hinaus erfordern. Sollten Sie jedoch eine besonders streng vertrauliche Behandlung und den höchsten Schutz Ihrer persönlichen Daten wünschen, so geben Sie bitten den Vermerk: „Streng Vertraulich“ an; am besten im Betreff und am Anfang der Meldung.

Der Zugriff auf Ihren anonymisierten Datensatz wird dann komplett gesperrt. Ein Zugriff ist dann nur noch mit einer Sondergenehmigung möglich. Diese Sondergenehmigung kann nur ein Seelsorger erteilen. Dies hat nichts mit Glauben, Weltanschauung zu tun, sondern mit dem besten Schutz Ihrer Daten. Selbst ein Rechtsanwalt, Notar, Arzt könnte Ihre Daten nicht besser schützen, denn der Seelsorger unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Der Seelsorger ist alleine G*tt verpflichtet. Die Identität des Hinweisgebers unterliegt somit der absoluten Schweigepflicht. Von dieser Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden. Sollten Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten wünschen, so wird um ausdrückliches Einverständnis und nochmalige Übermittlung der Daten gebeten, die weitergegeben werden sollen. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.


Sie können die Meldung, den Hinweis ausnahmsweise auch über unsere Externe Meldestelle - Seelsorge Hinweisgeberschutz - vornehmen. Da die Externe Meldestelle - Seelsorge Hinweisgeberschutz - nicht in erster Line dafür zuständig ist, dauert hier eine Bearbeitung länger. Die Externe Meldestelle - Seelsorge Hinweisgeberschutz - sollte bitte auch nur direkt in Anspruch genommen werden, wenn zusätzlich seelsorgerische, persönliche, geistliche Hilfe benötigt wird. Ihre Weltanschauung oder Glaube spielt dabei keine Rolle.



Meldung / Hinweis



Datenschutzerklärung





Start


 
 
Back to content | Back to main menu