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MELDUNG / HINWEIS
Vertraulichkeit
Vertraulichkeit und Datenschutz ist immer gewährleistet. Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten aus jeder Meldung, jedem Hinweis, werden vertraulich behandelt. Die Meldung, der Hinweis kann auch anonym erfolgen. Bedenken Sie jedoch, dass dies eine Bearbeitung erschweren oder sogar unmöglich machen kann.
Aus Ihrer ursprünglichen Meldung, Hinweis, Mitteilung wird nur der Sachverhalt für die Bearbeitung gespeichert. Ihre persönlichen Daten -
Für den Vorfall, Hinweis, Sachverhalt selbst, sind die Daten des Hinweisgebers meist nicht erforderlich. Sollte während der Bearbeitung, z. B. für Rückfragen, ein Zugriff auf Ihre Daten notwendig sein, muss dieser gesondert abgefragt werden. Jeder Zugriff wird protokolliert. Der Zugriff wird auf die für die Korrespondenz notwendigen Daten beschränkt. Somit erhält der Sachbearbeiter in der Regel nur Ihre E-
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Der Zugriff auf Ihren anonymisierten Datensatz wird dann komplett gesperrt. Ein Zugriff ist dann nur noch mit einer Sondergenehmigung möglich. Diese Sondergenehmigung kann nur ein Seelsorger erteilen. Dies hat nichts mit Glauben, Weltanschauung zu tun, sondern mit dem besten Schutz Ihrer Daten. Selbst ein Rechtsanwalt, Notar, Arzt könnte Ihre Daten nicht besser schützen, denn der Seelsorger unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Der Seelsorger ist alleine G*tt verpflichtet. Die Identität des Hinweisgebers unterliegt somit der absoluten Schweigepflicht. Von dieser Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden. Sollten Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten wünschen, so wird um ausdrückliches Einverständnis und nochmalige Übermittlung der Daten gebeten, die weitergegeben werden sollen. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.
Sie können die Meldung, den Hinweis ausnahmsweise auch über unsere Externe Meldestelle -